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Mann wegen Geldwäsche in Hamburg zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Unter anderem wegen Geldwäsche ist ein Mann vom Landgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der Bruder des Hauptangeklagten wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, der Vater und der Cousin zu Geldstrafen von 400 Euro beziehungsweise 5400 Euro.
Laut Anklage ließ der Hauptangeklagte mit Hilfe seines Bruders hohe Bargeldbeträge aus Drogengeschäften nach Polen bringen, um sie dem Zugriff der deutschen Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Laut Staatsanwaltschaft ging es dabei um mehr als 40 Millionen Euro. Der Hauptangeklagte soll dafür 77.000 Euro Lohn bekommen haben.
Als Zwischenlager nutzte er laut Anklage seine eigene und die Wohnung seines Vaters. Als er im Juni 2024 festgenommen wurde, wies er laut Staatsanwaltschaft seinen Cousin an, zwischengelagertes Geld aus seiner Wohnung zu schaffen. Beim Verlassen der Wohnung wurde der Cousin allerdings ebenfalls festgenommen.
Neben Geldwäsche sprach das Gericht den Hauptangeklagten auch des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig. Es ordnete die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 76.400 Euro, von sichergestellten Tatmitteln in Höhe von knapp 260.000 Euro sowie von 1087 gefälschten 50-Euro-Scheinen an.
F.Mueller--VB