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Europäischer Gerichtshof urteilt über Informationspflicht zu Bonitätswert
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg, welche Informationen Verbrauchern zu ihrem Bonitätswert zustehen. Dieser Wert wird von sogenannten Wirtschaftsauskunfteien erstellt und soll Banken und anderen Vertragspartnern dabei helfen, die Kreditwürdigkeit einzuschätzen. In dem Fall am EuGH geht es um eine Österreicherin, die keinen Handyvertrag für zehn Euro im Monat bekam. (Az. C-203/22)
Der Mobilfunkbetreiber gab an, dass ihr Bonitätswert zu schlecht sei. Erstellt hatte den Wert die Auskunftei Bisnode Austria, heute Dun & Bradstreet Austria. Die Kundin beantragte bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über die Methode, mit welcher der Wert automatisiert erstellt wurde. Nach einem langen Rechtsstreit fragte schließlich das Wiener Verwaltungsgericht den EuGH, welche Informationen die Auskunftei herausgeben muss.
P.Staeheli--VB