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Lebenslange Haft für Mann wegen Tötung von Exfrau auf offener Straße in Berlin
Nach der Tötung seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist ein 50-jähriger Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe die Mutter seiner vier Kinder im August 2024 in "absolutem Vernichtungswillen" öffentlich hingerichtet, sagte der Vorsitzender Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsbegründung am Mittwoch am Berliner Landgericht. Es liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Laut Dobrikat hatte sich der Angeklagte am 28. August 2024 dazu entschlossen, zu der Wohnung seiner Exfrau in Berlin-Zehlendorf zu fahren, obwohl es sich um eine geschützte Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz handelte und er sich dieser nicht nähern durfte. Die 36-Jährige hatte sich bereits im Jahr 2020 von dem Angeschuldigten getrennt und im Jahr 2022 scheiden lassen. Er hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht.
Der Angeklagte habe mit dem Ende der Beziehung nicht umgehen können, sagte der Richter. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und sich freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.
Als der 50-Jährige dieses Mal seine Exfrau auf dem Gehweg vor dem Haus antraf, griff er sie sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Laut Dobrikat setzte sich der Angeklagte anschließend auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.
Als Zeugen ihn lautstark aufforderten, aufzuhören, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und ein paar Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.
Obwohl sich anschließend eine Zeugin, die das Geschehen beobachtet hatte, schützend im sogenannten Vierfüßlerstand über die 36-Jährige beugte, sei der Angeklagte weiterhin auf der Suche nach Genugtuung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau getreten.
Reue habe der Angeklagte anschließend nicht gezeigt - im Gegenteil. Er habe sich in aller Ruhe eine Zigarette angezündet und seinen Bruder angerufen, um ihm stolz von der Tat zu berichten, zu der er aus seiner Sicht das Recht hatte.
Dass es dem Angeklagten um seine Kinder ging, wie er es im Prozess angegeben hatte, sehe die Kammer nicht. Er habe gewusst, dass es diesen gut gehe. Durch seine Tat habe er sie zu Halbwaisen gemacht. Sie stünden jetzt allein da und könnten von Glück sprechen, dass sie von Familienmitgliedern aufgenommen wurden - auch wenn die Wohnverhältnisse offenbar unbefriedigend seien.
Der Prozess wurde von zahlreichen Zuschauern beobachtet. Nach dem Ende der Urteilsbegründung beschimpften einige von ihnen den Angeklagten, während er aus dem Gerichtssaal geführt wurde.
A.Zbinden--VB