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Rechtsstreit zwischen Schwestern: Testament muss handschriftlich verfasst sein
Ein privates Testament muss nach geltender Rechtslage komplett handschriftlich verfasst sein. Eine eigenhändige Unterschrift unter ein anderweitig erstelltes Dokument reicht nicht aus, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit um ein Erbscheinverfahren zwischen Schwestern klarstellte. (Az. 6 W 156/24)
In dem Fall aus Niedersachsen hatte eine der Schwestern nach dem Tod der Mutter unter Verweis auf deren Testament einen Erbschein beantragt, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Sie gab eine eidesstattliche Erklärung ab, derzufolge die Mutter ihren letzten Willen eigenhändig verfasst habe.
Im folgenden Erbscheinverfahren am Amtsgericht Neustadt wurde dies aber als Lüge entlarvt: Tatsächlich hatte die Tochter das Testament selbst geschrieben. Die Mutter setzte anschließend nur noch ihre eigenhändige Unterschrift darunter.
In der Konsequenz ist das Testament damit ungültig, es gilt die gesetzliche Erbfolge. Für die ertappte Schwester hat die Sache aber zusätzliche Folgen. Im dem Rechtsstreit vor dem OLG ging es um Anwaltskosten, die den beiden Schwestern entstanden, als sie gegen deren unrechtmäßigen Antrag auf Erbscheinerteilung vorgingen. Das Gericht in Celle gab ihnen nun Recht.
Weiterhin sah das OLG den Anfangsverdacht für eine Straftat und übergab die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft. Es ist strafbar, gegenüber Behörden eine falsche eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es drohen im Fall einer entsprechenden Verurteilung Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft.
L.Stucki--VB