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Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Gesetz zu frühkindlicher Bildung
Der Bundesrat hat Nachbesserungen zu Gunsten der Länder am Gesetz zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung verlangt. In einer am Freitag im Plenum beschlossenen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußerten die Länder vor allem Kritik an der geplanten Finanzierung des Vorhabens.
Christine Streichert-Clivot (SPD) aus dem Saarland sagte, sie begrüße zwar "ausdrücklich", dass der Bund die frühe Bildung stärken wolle und sich zu einem Schulterschluss zwischen Kitas und Schulen entschlossen habe. Es sei aber "sehr enttäuschend, dass das Gesetz in Sachen Finanzierung hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibt". Für 2027 und 2028 seien jeweils nur noch 1,5 Milliarden Euro statt wie bisher zwei Milliarden Euro vorgesehen, danach sinke die Finanzierung weiter. "Die neuen Anforderungen aber sollen dauerhaft bestehen."
Das sogenannte Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz sieht vor, dass bei allen Kindern spätestens ab vier Jahren in verschiedenen Bereichen Daten zu ihrem Entwicklungsstand erhoben werden. Ein Schwerpunkt soll auf der sprachlichen Bildung liegen, hinzu kommen die sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten.
Davon ausgehend sollen gezielte Fördermaßnahmen entwickelt werden. Kitas mit besonders vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollen dem Gesetz nach mehr Personal bekommen. All das soll laut Bundesbildungsministerium den Übergang an die Grundschulen verbessern.
Der Bund will die Länder im Zeitraum von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro unterstützen, wobei die jährlichen Anteile des Bundes allerdings schrittweise zurückgehen. Den Ländern würden damit aber "dauerhafte zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne dass deren Finanzierung durch den Bund dauerhaft und auskömmlich sichergestellt" sei, kritisierten die Länder. Dass die Bundesfinanzierung auf acht Jahre begrenzt sei, sei "nicht hinnehmbar".
Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) sprach von einem "grundlegenden Widerspruch" im Gesetzestext. "Die Anforderungen wachsen, während die Bundesmittel sinken." Sie warnte auch vor der Zeit nach dem Auslaufen der Bundesmittel: Das Gesetz dürfe "nicht dazu führen, dass bereits bewährte Qualität wieder abgeschafft wird".
Mareike Wulf (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, argumentierte, die Umsetzung der Kindertagesbetreuung sei "eine originäre Länderaufgabe - auch die Finanzierung". Der Bund sei aber bereit, auch finanziell die Verantwortung weiter mitzutragen, "und das trotz einer äußerst angespannten Haushaltslage auf Bundesebene". Außerdem sei das Ministerium weiter zu Verhandlungen bereit. Bei dem Gesetz ist im weiteren Verfahren wieder der Bundestag am Zug.
D.Schaer--VB