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Länder fordern mehr Schutz von Minderjährigen vor gefährlichen Mutproben im Netz
Würgen bis zur Ohnmacht vor laufender Kamera: Die Bundesländer wollen Kinder und Jugendliche besser vor gefährlichen Mutproben im Netz schützen. Die Länderkammer fasste am Freitag auf Initiative der beiden Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine Entschließung, die eine Änderung des Strafrechts fordert. Es gehe darum, Strafbarkeitslücken bei der Verleitung Minderjähriger zu selbstschädigenden Handlungen zu schließen.
Die Bundesländer fordern, dass es künftig strafbar ist, wenn Minderjährige mittels digitaler Medien gezielt dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen oder sich schwer selbst zu schädigen. Das geltende Strafrecht biete hier bislang keinen ausreichenden Schutz und greife lediglich dort, "wo getäuscht, gedroht oder genötigt" werde, argumentierten sie. In Fällen, bei denen Jugendliche durch Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und eine schleichende Verschiebung von Normen beeinflusst würden, stoße es aber an seine Grenzen.
Die Entschließung zielt besonders auf die sogenannten Blackout-Challenges ab, die seit Jahren im Netz kursieren. Dabei würgen sich Kinder und Jugendliche vor laufender Kamera selbst oder gegenseitig bis zur Ohnmacht. Das könne aber zu schweren Verletzungen und bleibenden Hirnschäden führen und auch tödlich verlaufen, warnten die Länder.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet, die darauf reagieren muss. Sie kann selbst entscheiden, ob sie die Vorschläge aufgreift.
E.Burkhard--VB