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Festzelte bei Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden
Die Festzelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies am Freitag die Beschwerde eines Wirts zurück, der selbst für dieses Jahr keinen Standplatz bekommen hatte und seine Rechte verletzt sah. Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sprach nach dem Beschluss von einem "guten Tag für die Wiesn und für München".
Der Gastwirt hatte sich zunächst an die Vergabekammer Südbayern gewandt, um die Zuteilung von zwei der insgesamt 14 Großzelte überprüfen zu lassen. Als er dort keinen Erfolg hatte, wandte er sich an das Gericht. Er wollte erreichen, dass die Vergabe in Zukunft - anders als bisher - europaweit ausgeschrieben wird.
Das Gericht entschied aber gegen ihn. Schon der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer war demnach unzulässig. Das Gericht sah auch keine Veranlassung, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu befragen.
"Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition", erklärte Krause.
Das diesjährige Oktoberfest fand vom 19. September bis zum 4. Oktober statt. Mit rund 7,4 Millionen Besuchern erzielte es in diesem Jahr einen neuen Rekord. Nach ersten Schätzungen zog es so viele Gäste wie noch nie zum weltweit größten Volksfest auf die Theresienwiese.
F.Stadler--VB