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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Attacke im Streichelgehege: Tierpark haftet nicht für Ziege
Die Krankenkasse einer bei einer Attacke eines Ziegenbocks im Streichelzoo verletzten Frau ist mit einer Klage gegen den Tierpark auf Schadenersatz gescheitert. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Stralsund muss der Tierpark nicht haften, da er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Auch Besucher eines Streichelzoos müssten sich darauf einstellen, dass sie von Ziegen angerempelt werden könnten - dies sei "jedem vernünftigten Besucher" bewusst.
Die Frau war laut Urteil im Sommer 2023 in dem Tierpark und wurde dort nach ihrer eigenen Aussage von einem Ziegenbock mit den Hörnern in die Kniekehle gestoßen. Sie fiel dabei zu Boden und verletzte sich am Knie - die Krankenkasse wollte sich den durch die Verletzung entstandenen Schaden ersetzen lassen. Die Behandlung kostete nach Angaben der Krankenkasse mehrere zehntausend Euro.
Die Frau behauptete in der Klage, die Tiere in dem Streichelzoo seien ausgehungert und aggressiv gewesen. Ein besonders aggressives Verhalten der Tiere habe sich im Prozess aber nicht bestätigt, auch Hunger sei nicht als Ursache für die Attacke belegbar gewesen, urteilte das Landgericht.
Das Gericht befand vielmehr, dass der Kontakt mit Tieren auch den Kontakt mit tierischem Verhalten bedeute - dies sei spontan, willkürlich und zuweilen auch unerwartet und könne unter Umständen auch zu Gefahren für Menschen im Gehege führen. Ob der Kontakt gewünscht sei, könne jeder Besucher für sich entscheiden. Ein derartiges Vorkommnis sei durch einen Tierpark auch bei aller Sorgfalt nicht zu verhindern.
S.Spengler--VB