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Bundesregierung will Unterstützung von Terroropfern dauerhaft sicherstellen
Die Bundesregierung will die Unterstützung von Opfern terroristischer Gewalt dauerhaft sicherstellen. Das Kabinett beschloss deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von terroristischen oder extremistischen Anschlägen im Inland. Das Amt wurde 2018 eingerichtet, aktueller Amtsinhaber ist der Berliner Rechtsanwalt Roland Weber.
Der Gesetzentwurf legt zudem erstmals die Aufgaben des Beauftragten und den Kreis der Betroffenen fest. Mit dem Entwurf muss sich nun als nächstes der Bundestag befassen.
"Jede terroristische Gewalttat fügt den Betroffenen schweres Leid zu", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Opferbeauftragte stehe den Betroffenen nach einem Anschlagsgeschehen verlässlich zur Seite. Er kümmere sich um ihre Anliegen, vermittele praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe.
"Diese zentrale Lotsenfunktion wollen wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen und so die verlässliche Unterstützung langfristig sichern", betonte die Ministerin. "Damit senden wir eine klare Botschaft: Wir stehen als Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen."
K.Hofmann--VB