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Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab
Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden, die Verbraucherschützer dahinter wollen aber in Revision gehen. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag. Die Verbraucherzentrale Sachsen will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Amazon Prime hatte in seinem Dienst mit dem Schalten von Werbeclips begonnen. Abonnierte Kunden mussten dies entweder akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine nachträgliche Verschlechterung eines laufenden Vertrages und fordert Schadenersatz für Verbraucher. Tausende Kundinnen und Kunden haben sich der Klage angeschlossen.
Das Oberste Landesgericht erklärte jedoch, dass sich in den Vertragsbestimmungen keine Zusage der Werbefreiheit finde. Auch habe die Verbraucherzentrale nicht belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet wurde. Daher ergebe sich für die Verbraucher durch die Einführung von Werbeunterbrechungen kein Anspruch auf Schadensersatz.
Die Beteiligung an der Klage von Verbrauchern, welche sich für die werbefreie Variante entschieden hatten, erklärte das Gericht zudem für grundsätzlich unzulässig. Die betroffenen Ansprüche müssten laut Gesetz "im Wesentlichen gleichartig" sein, was hier nicht gegegeben sei.
"Eine so enge Auslegung des Gleichartigkeitserfordernisses würde das Instrument der Verbandsklage erheblich schwächen ", erklärte dazu Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Deshalb streben wir nun eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof an."
Auch mit Blick auf die anderen Begründungen des Münchener Gerichts sehen die Verbraucherschützer noch Klärungsbedarf. "Noch vor wenigen Jahren war Werbefreiheit eines der zentralen Leistungsversprechen von Streaming-Angeboten", erklärte sie. Mit einer finalen Entscheidung ist demnach wohl im Laufe des Jahres 2027 zu rechnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in derselben Angelegenheit ebenfalls gegen Amazon geklagt und in unterer Instanz Recht erhalten. Die Klage richtete sich jedoch primär gegen die Kommunikation des Konzerns: Das Landgericht München untersagte dem Streaming-Anbieter, per Mail darüber zu informieren, dass es Werbefreiheit künftig nur noch gegen Aufpreis gebe. Das Verfahren läuft ebenfalls noch, Amazon ging in Berufung.
F.Fehr--VB