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"Eine Frage der Gerechtigkeit": Bas verteidigt Bürgergeld-Reform
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat im Bundestag die geplanten Verschärfungen bei der neuen Grundsicherung verteidigt. "Wir setzen künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in der ersten Bundestagsdebatte zur Reform des Bürgergelds, die zu den sozialpolitischen Kernvorhaben der Bundesregierung zählt. Wer Mitwirkung verweigere oder Sozialleistungen missbrauche, müsse mit schnelleren Sanktionen rechnen: "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", sagte Bas.
"Klar muss auch sein: Wer mitwirken kann, muss dies auch tun", sagte die Ministerin. "Dazu gehört, dass Termine eingehalten und Pflichten erfüllt werden", fügte sie hinzu. "Wer ohne wichtigen Grund Termine wiederholt versäumt, einen zumutbaren Job ablehnt oder eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht, muss schneller und deutlicher mit Konsequenzen rechnen."
Sozialverbände und Gewerkschaften hatten die Reform zuvor als hart, unsozial und ineffektiv kritisiert. Die von der Koalition geplanten Verschärfungen brächten kaum Einsparungen, könnten Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung: "Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit."
Ministerin Bas wies im Bundestag solche Einwände zurück. "Wir müssen arbeitsuchenden Menschen mehr Chancen auf dem Weg zurück zum Arbeitsmarkt bieten", sagte sie. "Neue Chancen schaffen, das ist das zentrale Ziel." Wer Hilfe und Schutz brauche, werde dies weiterhin erhalten. "Das gilt ausdrücklich für Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können", sagte Bas. "Solidarität und Unterstützung gehören zur Identität unseres Landes."
Der Bundestag debattiert am Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf von Bas, der das bisherige Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung umgestalten soll. Die Reform sieht verschärfte Mitwirkungspflichten für die Bezieherinnen und Bezieher vor - und härtere Sanktionsandrohungen. Leistungen sollen etwa gestrichen werden, wenn Empfänger nicht erreichbar sind oder drei Termine beim Jobcenter verpasst.
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Als Ziel gibt die Koalition an, Missbrauch zu verhindern und mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Bürgergeldreform debattiert der Bundestag am Donnerstag auch einen Entwurf, der Kürzungen bei der Unterstützung für viele geflüchtete Ukrainer in Deutschland zum Ziel hat.
Die schwarz-rote Koalition plant, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, künftig nicht mehr Bürgergeld oder demnächst Grundsicherung erhalten, sondern nur noch die deutlich niedrigeren Asylleistungen. Damit wären nicht mehr die Jobcenter für sie zuständig mit ihren entsprechenden Instrumenten zur Fortbildung und Vermittlung in Arbeit, sondern vor allem Kommunen und Arbeitsagenturen.
L.Meier--VB