-
Jahrestag des Hamas-Großangriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Übernahme von Warner Bros durch Paramount vollzogen
-
Neue Strategie: Porsche will weniger Autos verkaufen - aber dafür teurer
-
Niedersächsischer Landtag hebt Immunität von SPD-Fraktionschef Politze auf
-
Nach schweren Verletzungen: Frankreichs Regierung setzt Einsatz von Schockgranaten aus
-
Drohnenangriff auf Schiffe: Bulgarische Rettungskräfte stellen Suche nach Seeleuten ein
-
Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung
-
Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus
-
Reichinnek: Merz muss nach Wahl von AfD-Landtagspräsident für Konsequenzen sorgen
-
Huthi-Miliz vermeldet Raketenangriff auf Flughafen von Riad
-
NHL: Seider gewinnt deutsches Duell mit Stützle
-
Tränen beim letzten Tango: Messis emotionaler Abschied
-
Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute
-
Kane auf Rekordjagd: "Der beste englische Spieler jemals"
-
Klopp gratuliert: U21 feiert EM-Ticket vor "toller" Kulisse
-
WHO-Chef fordert von Russland Transparenz nach Berichten über Pest-Todesfall
-
Kabinett befasst sich mit Gesetz gegen digitale Gewalt
-
Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel
-
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage der Umwelthilfe für bessere Luft
-
Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung
-
Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt
-
Bundespräsident Steinmeier zu Staatsbesuch in Frankreich erwartet
-
Demos in Berlin zum dritten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober
-
Dritter Jahrestag: Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Großangriffs vom 7. Oktober
-
Trump will für Wahlspots offenbar doch Steuerzahler zur Kasse bitten
-
Merz: Regierung wird Antisemitismus mit allem in ihrer Macht Stehenden bekämpfen
-
Russischer Geschäftsmann: Trumps Sohn hat Kosten für Hochzeitsfeier beglichen
-
Dritter Jahrestag des 7. Oktobers: Wadephul warnt vor Anstieg von Antisemitismus
-
Kane überragt im Rekordspiel: England besiegt Tschechien
-
Ronaldo klagt an: "Der Trainer hat sein Wort gebrochen"
-
Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt
-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
-
Messi vor Abschiedsspiel: "Ich gehe in Frieden"
-
Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste
-
Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt
-
Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens
-
Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht
-
Trump führt Schülerproteste in Frankreich auf "Massenmigration" und Islam zurück
-
Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder
-
Israelische Siedler greifen AFP-Journalisten an und verletzten einen Fotografen
-
AfD stellt in Sachsen-Anhalt bundesweit ersten Landtagspräsidenten
-
Empörung über mutmaßlichen Trump-Aufruf an den Iran zur Auslöschung von US-Städten
-
Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren
-
Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen
-
EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern
-
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
-
Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor
Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen
Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)
Die Klägerin war in Berlin für ein konkretes Projekt als Kundenberaterin beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet, die Probezeit sollte vier Monate betragen. Die Arbeitgeberin kündigte nach dreieinhalb Monaten mit einer Frist von drei Wochen.
Laut Gesetz muss die Dauer der Probezeit der Vertragslaufzeit angemessen sein. Mit ihrer Klage machte die Arbeitnehmerin geltend, die viermonatige Probezeit sei bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr unangemessen lang. Die Vertragsklausel sei daher unwirksam und eine Probezeitkündigung nicht mehr zulässig gewesen.
In der Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem gefolgt und hatte "ein Quorum von 25 Prozent" für angemessen gehalten, hier also drei Monate. Wie nun das BAG entschied, gibt es aber "keinen Regelwert". Vielmehr hänge die angemessene Dauer der Probezeit vom Einzelfall hab. Hier habe die Arbeitgeberin einen detaillierten Einarbeitungsplan über 16 Wochen vorgelegt. Von daher sei es verhältnismäßig gewesen, die Probezeit etwas länger anzusetzen.
Laut Kündigungsschutzgesetz besteht eine sogenannte Wartezeit von sechs Monaten, bis die Schutzwirkungen dieses Gesetzes gelten. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen schöpft die Probezeit diese Wartezeit in der Regel aus.
In dem nun entschiedenen Fall wiesen die Erfurter Richter darauf hin, dass sich mit einer verkürzten Probezeit nicht automatisch auch die Wartezeit verkürzt. Das bedeutet, dass eine Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate generell keiner Begründung und sozialen Rechtfertigung bedarf, auch wenn die Probezeit gegebenenfalls schon vorbei ist. Nur die Kündigungsfrist ist dann gegebenenfalls länger.
M.Schneider--VB