
-
Sinner gibt auf: Alcaraz triumphiert in Cincinnati
-
Trump bereitet Selenskyj freundlichen Empfang - Merz bekräftigt Forderung nach Waffenruhe
-
Pro-Trump-Sender Newsmax zahlt Millionen-Entschädigung an Wahlmaschinen-Firma
-
Amiri trifft herrlich: Mainz feiert Arbeitssieg in Dresden
-
Treffen mit Selenskyj: Trump bestreitet Notwendigkeit einer Waffenruhe in der Ukraine
-
Bundeskanzler Merz zu Ukraine-Gipfel mit Trump und Selenskyj eingetroffen
-
BSW will sich bei Parteitag im Dezember umbenennen - Aufruf zu Vorschlägen
-
Antwi-Adjei bedankt sich für Solidarität nach Rassismus-Eklat
-
Hamas-Kreise: Hamas stimmt Vorschlag für Gaza-Waffenruhe "ohne Änderungen" zu
-
Mehr als ein Jahr vor Midterm-Kongresswahlen: Trump will Briefwahl abschaffen
-
Ukraine-Gespräche: Costa beraumt für Dienstag virtuellen EU-Gipfel an
-
Demokratie-Aktivist aus Hongkong erhält Asyl in Großbritannien
-
Höhere Hopfenernte 2024 - trotz geringerer Anbaufläche
-
Vor Ukraine-Gesprächen mit Trump: Selenskyj warnt vor "Belohnung" Russlands
-
Sprengstoffanschläge und Geiselnahme: Drahtzieher in Kölner Drogenkrieg angeklagt
-
OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag
-
Norwegen: Sohn von Mette-Marit wegen vierfacher Vergewaltigung angeklagt
-
Westliche Politiker halten Treffen mit Selenskyj vor Begegnung mit Trump ab
-
Rheinland-Pfalz schafft unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen ab
-
Außenamt: 211 Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage nach Pakistan abgeschoben
-
Klingbeil erhält Kritik für Aussage zu Steuererhöhungen
-
Bolivien: Christdemokrat in erster Runde der Präsidentschaftswahl überraschend vorn
-
Rechnungshof verlangt Notmaßnahmen gegen Finanzmisere bei Krankenkassen
-
Bundeswehrgeneral warnt vor Problemen bei möglicher Verlegung an Nato-Ostflanke
-
Linke fordert "Luxusvillen-Steuer" für Superreiche
-
Wadephul zieht mit Äußerungen" über "aggressives" China den Zorn Pekings auf sich
-
Kfz-Gewerbe: Eigenzulassungen von Herstellern und Händlern verdecken E-Auto-Flaute
-
Regen behindert Such nach 200 Vermissten nach Sturzfluten in Pakistan
-
Rassismus im Pokal: Infantino stellt DFB unter Beobachtung
-
Peking wirft Wadephul Anheizen von Spannungen in Asien vor
-
Verordnungen weiter rückläufig: Junge Frauen verzichten häufiger auf die Pille
-
Ermittler nehmen Buchhalter von internationaler Drogenbande in Spanien fest
-
Mixed bei den US Open: Zverev soll auf Sinner treffen
-
Ausgaben für Sozialhilfe in Deutschland steigen kräftig
-
Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Baden-Württemberg eingestellt
-
Laschet: "Woche der Entscheidungen" für die Ukraine und Europa
-
Kiew meldet fünf Tote bei russischem Drohnenangriff auf Wohnblock in Charkiw
-
BVB: Haller wechselt endgültig nach Utrecht
-
Obstbauern erwarten überdurchschnittliche Apfelernte
-
Hurrikan "Erin" in der Karibik wieder erstarkt - Zweithöchste Warnstufe ausgerufen
-
Ausgaben für Sozialhilfe in Deutschland kräftig gestiegen
-
Weitere Streiks bei Air Canada - Gewerkschaft widersetzt sich Anordnung
-
CDU-Politiker kritisiert Wadephuls Vorbehalte gegen Bundeswehr-Beteiligung in Ukraine
-
Amnesty International wirft Israel "absichtliche Hungerkampagne" im Gazastreifen vor
-
"Nichts eingebüßt": Matthäus für DFB-Comeback von Neuer
-
Bundesaußenminister Wadephul: Druck auf Moskau muss erhöht werden
-
Selenskyj steht schwieriges Treffen mit Trump bevor - Unterstützung von Verbündeten
-
"Schöner Abschluss": Oruz beschließt DHB-Karriere mit EM-Silber
-
"Alle Dämme gebrochen": Kwasniok und Köln erleichtert
-
Wagner nach Debüt: "Bin am richtigen Ort"

Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
Die Gäubahn darf für Bauarbeiten ab Frühjahr 2026 für mehrere Jahre bereits am Stadtrand enden und nicht wie bisher zum Stuttgarter Hauptbahnhof durchfahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies zwei Klagen bereits im vergangenen Monat ab und veröffentlichte eines der Urteile am Montag. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg.
Die Klage des Landesnaturschutzverbands wies das Gericht wegen mangelnder Klagebefugnis ab, wie aus dem Urteil hervorgeht. Im Fall der DUH liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor. Nach Angaben des Gerichts wurde hier die Klage zwar grundsätzlich zugelassen, aber inhaltlich ebenfalls abgewiesen.
Die DUH wollte das Eisenbahn-Bundesamt dazu bringen, die Pläne für die Sperrung der sogenannten Gäubahn zu stoppen, weil die Streckensperrung länger dauert als geplant. Die Gäubahn fährt von Zürich und Stuttgart über Konstanz, Singen, Rottweil und Böblingen. Ab April des kommenden Jahres soll sie jedoch wegen Bauarbeiten zum Bahn-Großprojekt Stuttgart 21 bereits in Stuttgart-Vaihingen enden. Reisende müssen dort in den Regionalverkehr umsteigen.
Nach Ansicht der DUH verstößt die Kappung der Strecke gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21. Sie führe zu einer "faktisch dauerhaften" Unterbrechung der Gäubahn. Die Sperrung war demnach zunächst nur für wenige Monate geplant, dürfte jetzt aber deutlich länger dauern. Der DUH spricht von zehn bis 15 Jahren.
Das Gericht jedoch sah "keine Hinweise darauf, dass nur von einer wenige Monate andauernden Abbindung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof ausgegangen" werden könne. Die Pläne für den Bau enthielten keine Vorgaben für den zeitlichen Rahmen.
Das Urteil gegen die DUH ist noch nichts rechtskräftig. Eine Berufung wurde zwar nicht zugelassen, allerdings kann die DUh innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung zum Verwaltungsgerichtshof stellen. Die DUH hat diesen Schritt bereits angekündigt.
P.Staeheli--VB