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Habeck und Geywitz planen Lockerung im GEG zugunsten des Ausbaus der Fernwärme
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wollen die geplanten Vorschriften für den Einbau neuer Heizungen zugunsten des Ausbaus der Fernwärmenetze lockern. Wenn der Anschluss an ein Fernwärmenetz absehbar ist, soll die Pflicht zum Einbau einer umweltschonenden Heizung entfallen, wie Geywitz am Montag dem Sender RTL/ntv sagte. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" auch über eine entsprechende Beschlussvorlage berichtet.
"Wenn ein Wärmenetzbetreiber einen solchen Ausbau verbindlich verfolgt, sollten daran interessierte Gebäudeeigentümer:innen (...) von der Pflicht zum Einbau einer die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllenden Heizung befreit werden", zitierte die Zeitung aus dem Papier. Die Vorgabe im umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) besagt, dass neue Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies nur in Verbindung etwa mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung leisten.
Die neue Vorgabe soll für Neubauten gelten und wenn Heizungen im Bestand getauscht werden müssen. Geht eine alte Heizung unreparierbar kaputt, sind für Hausbesitzer Fristen von mindestens drei Jahren vorgesehen, um eine Heizungsanlage nach den neuen Vorgaben einzubauen. Ist ein Fernwärmeanschluss absehbar, will die Bundesregierung nun die Fristen weiter verlängern. Hausbesitzer könnten dann ihre alten Öl- und Gaskessel auch längerfristig durch neue ersetzen.
Fernwärme wird bislang hauptsächlich mit fossilen Energieträgern wie Gas, Öl und Kohle produziert. Die Fernwärmenetze sollen aber bis 2045 vollständig "dekarbonisiert", also mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Deshalb gilt das 65-Prozent-Ziel bei Häusern mit Fernwärmeanschluss grundsätzlich als erfüllt.
Der Ausbau der Fernwärmenetze und vor allem deren Dekarbonsierung ist am Montag auch bei einem Treffen mit Expertinnen und Branchenvertretern Thema, zu dem Habeck und Geywitz geladen haben. Verbände etwa von Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Geothermie (BVG) oder der Stadtwerke (VKU) begrüßten den Fokus auf die Fernwärme ausdrücklich.
Der BDEW wünscht sich von der Bundesregierung mehr finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Netze. "Zudem sollte die Bundesregierung zeitnah den Einsatz von Biogas und Wasserstoff in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ermöglichen", erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Der BVG erhofft sich mehr Förderung für den Einsatz von Erdwärme. "Vor allem in urbanen Räumen mit bestehenden Fernwärmenetzen und vorhandenen geothermischen Ressourcen sollte diese bewährte Option öfter zum Zuge kommen."
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schloss sich einer Forderung des VKU an, "dass bei der Etablierung eines Nah- oder Fernwärmenetzes im Regelfall auch ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht". Dies sei nötig, "um die Wirtschaftlichkeit der Systeme zu sichern", sagte der Vorsitzende Gerd Landsberg der "Rheinischen Post".
Widerstand, auch von den Stadtwerken, gibt es hingegen gegen die strikte Vorgabe, dass ab 2030 mindestens die Hälfte der Fernwärme in einem Netz aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme produziert werden muss. "Sollte die Ampel an den strikten Vorgaben in ihren Plänen festhalten, werden die Wärmenetze abgestellt statt umgestellt", kritisierte der klimaschutz- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU).
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, künftig jedes Jahr 100.000 Wohnungen an das Fernwärmenetz anzuschließen. Im Jahr 2045 sollen etwa ein Drittel aller Haushalte auf diesem Wege heizen. Bislang sind es nach Angaben des BDEW gut 14 Prozent.
M.Furrer--BTB