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Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
Bei einem undichten Motor mit Ölverlust eines Gebrauchtwagens hat der Käufer nicht automatisch das Recht, das Auto zurückzugeben. Das gilt dann, wenn es mit geringem Aufwand repariert werden kann, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich. (AZ. C‑307/25)
Dort kaufte jemand einen mehr als acht Jahre alten Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag wurde das Fahrzeug als genügend fahrbereit, betriebs- und zulassungsfähig beschrieben. Wenig später überprüfte der Automobilklub ÖAMTC das Auto und stellte fest, dass es wegen eines undichten Motors Öl verliere. Der ÖAMTC wertete dies als schweren Mangel im Sinne der Verkehrs- und Betriebssicherheit, der schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden habe und mit geringem Kostenaufwand behoben werden könne.
Der Verkäufer teilte dem Käufer mit, dass er bereit sei, das Fahrzeug zu reparieren. Das wollte der Käufer aber nicht. Er beantragte stattdessen vor Gericht die Aufhebung des Kaufvertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises. Der österreichische Oberste Gerichtshof setzte das Verfahren aus und stellte dem EuGH Fragen zum EU-Recht.
Dieses sieht vor, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sofortige Kaufpreisminderung oder eine Beendigung des Kaufvertrags haben: nämlich wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass das gerechtfertigt ist.
Wenn der vertragsgemäße Zustand preiswert wiederhergestellt werden kann, sei das aber nicht zwangsläufig eine so schwerwiegende Vertragswidrigkeit, entschied der EuGH nun. Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht beurteilen, wie groß der Mangel ist.
Der EuGH gab dazu aber eine Einschätzung ab. Er sah nach den bisherigen Feststellungen keinen Grund dafür, dass der Käufer dem Verkäufer nicht vertrauen könne, den Wagen zu reparieren. Immerhin sei das Auto schon mehr als acht Jahre alt, führte der EuGH aus. Betrügerische Machenschaften sah er beim Verkäufer nicht.
P.Staeheli--VB