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"Ampel" will Lobbyregister-Regelungen verschärfen
Die Bundesregierung will die Regelungen für das Lobbyregister verschärfen. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine Formulierungshilfe des Bundesinnenministeriums für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen. Ziel sei es, dass Interessenvertreter künftig Angaben zu Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin. Die Organisationen Lobby Control und Transparency Deutschland befürworteten den Kabinettsbeschluss, Kritik kam aus der Industrie.
Die Pflicht zur Registrierung gilt seit Anfang 2022. Künftig soll sie bereits dann greifen, wenn Interessenvertreter Kontakt mit Referenten in der Regierung aufnehmen. Bisher war eine Registrierung erst von der Ebene der Unterabteilungsleiter aufwärts erforderlich.
Gemäß den Gesetzesplänen müssen Lobbyisten künftig im Register auch angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter hatten, wie das Portal "The Pioneer" berichtete. Damit solle der "Drehtüreffekt" beim Wechsel von Amts- Mandatsträger in die Wirtschaft nachvollziehbar gemacht werden, sagte der Ministeriumssprecher. Die in der Ampel-Koalition umstrittene Regelung, wonach Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchenvertreter von der Eintragungspflicht ins Register ausgenommen sind, soll bestehen bleiben. Es gebe verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, diese Ausnahme abzuschaffen, hieß es.
Der Kabinettsbeschluss sei "ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu der überfälligen Reform", erklärte die Organisation Lobby Control. Es seien aber weitergehende Schritte zu mehr Transparenz nötig. Auch die NGO Transparency Deutschland erklärte, das Vorhaben gehe "in die richtige Richtung". Die Organisation forderte aber, die Ausnahmen für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu streichen.
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisierte die Ausnahmeregelungen ebenfalls. "Die Eintragungspflicht müsse für alle gelten", erklärte der VCI. Das Lobbyregister sei zudem der falsche Ort, um nachvollziehbar zu machen, wer sich an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt hat. Auch bezüglich einer Offenlegung der Höhe der finanziellen Zuwendungen sieht der VCI Diskussionsbedarf: "Eine Regelung dazu muss praktikabel sein, die kartellrechtlichen Grenzen einhalten und darf dem Schutz von Betriebs -und Geschäftsgeheimnissen nicht widersprechen."
F.Müller--BTB