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Erneuter Reallohnverlust im ersten Quartal - Nominallöhne steigen jedoch stark
Im ersten Quartal 2023 sind die Reallöhne wegen der hohen Inflation erneut gesunken, Experten sehen dennoch Grund für vorsichtigen Optimismus. Relativ zum Preisniveau sanken die Löhne in den ersten drei Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. In den Vorquartalen waren die Reallohnverluste mit jeweils mehr als fünf Prozent allerdings deutlich höher ausgefallen.
Der Trend aus 2022 setze sich zunächst fort, erklärte das Statistikamt: "Die hohe Inflation zehrt das Lohnwachstum für die Beschäftigten auch zum Jahresbeginn 2023 mehr als auf." In den ersten drei Monaten des Jahres lag die Teuerungsrate durchschnittlich bei 8,3 Prozent.
Bei den Nominallöhnen, also ohne Berücksichtigung der Inflation, gab es hingegen mit 5,6 Prozent den höchsten gemessenen Anstieg seit 2008. Diese "überproportionale Steigerung" konnte den Reallohnverlust für Beschäftigte abschwächen, erklärten die Statistiker. Dazu hätten auch freiwillige Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien der Arbeitgeber beigetragen, die steuer- und abgabefrei bis zu 3000 Euro betragen können.
Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel geht davon aus, dass trotz des erneuten Rückgangs der Reallöhne die stärksten Verluste überstanden sind. "Möglicherweise steigt die Kaufkraft der Arbeitnehmer bereits im laufenden Jahr wieder, spätestens aber im nächsten Jahr dürfte es soweit sein", erklärte IfW-Experte Dominik Groll.
Während die allgemeine Teuerung weiter nachlasse, deuteten die Tarifabschlüsse in der Metall- und Elektroindustrie auf weiter steigende Nominallöhne bis ins kommende Jahr hin. "Mit etwas Glück könnten die Reallohnverluste, die sich zwischen 2020 und 2022 auf rund fünf Prozent aufsummiert haben, dann sogar wettgemacht sein", erklärte Groll weiter. Das Vorkrisenniveau werde aber auch dann nicht erreicht.
Den höchsten Anstieg im ersten Quartal (8,9 Prozent) der Nominallöhne beobachtete das Statistikamt bei geringfügig Beschäftigten. Das sei vor allem auf die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro zurückzuführen. Bei Vollzeitbeschäftigten stiegen die Nominallöhne ebenfalls leicht überdurchschnittlich um 5,9 Prozent an. Für Teilzeitkräfte und Auszubildende war ein Anstieg um 4,7 Prozent zu beobachten.
K.Brown--BTB