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Kartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren gegen Energieversorger ein
Das Bundeskartellamt in Bonn hat erste Missbrauchsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen eingeleitet, die möglicherweise zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Energiepreisbremsen verlangt haben. Es handele sich um eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, teilte am Montag Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. "Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten."
Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs - und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Es gab von vornherein Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.
Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung aufgebaut; sie überprüft in Verdachtsfällen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden; unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssen Unternehmen erstatten.
Mundt kündigte am Montag an, weitere Verfahrenseinleitungen auch auf Versorger in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bevor. Er betonte: "Obgleich es keinen Generalverdacht gibt, werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung unterziehen."
N.Fournier--BTB