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Unzureichende Unterstützung für Tierheime: Tierschutzbund verklagt den Staat
Der Deutsche Tierschutzbund will gerichtlich klären lassen, ob der Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz auch finanziell zu unterstützen: Er reichte Klage gegen die Bundesrepublik ein, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Regierung habe trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag keine Mittel im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellt. Daher sehe sich der Tierschutzbund zu diesem Schritt gezwungen.
Der Tierschutzbund erklärte, er betrete mit der Verpflichtungklage "juristisches Neuland". Er reichte die Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein, sie richtet sich gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, namentlich Bundesminister Alois Rainer (CSU).
Die Belastungen im Tierschutz hätten sich in den vergangenen Jahren auch durch bundesrechtliche Vorgaben erheblich verschärft, erläuterte der Tierschutzbund - etwa durch höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, durch gestiegene Tierarztkosten sowie neue energetische Auflagen. "Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps", sagte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder. Der Staat wälze seit Jahrzehnten zentrale Aufgaben des Tierschutzes auf gemeinnützige Vereine ab. "Die Belastung ist nicht mehr zu schultern."
Schröder kritisierte, die Bundesregierung verweise auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Doch es fehle "bloß der Wille": Dass direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich seien, zeige die "Sportmilliarde". Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel direkt beim Bund beantragen. "Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein", forderte der Tierschutzbund-Präsident. "Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen und kein politischer Wille erkennbar ist zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen."
T.Suter--VB