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Bundestag beschließt: Führungszeugnis künftig auch in digitaler Form
Das Führungszeugnis soll es künftig auch in digitaler Form geben. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Donnerstag. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Es muss für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten vorgelegt werden, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Noch dieses Jahr soll es sowohl als Papierurkunde als auch als digitales PDF-Dokument erhältlich sein.
Das Führungszeugnis kann bereits seit 2014 online - über ein Portal des Bundesamts für Justiz - beantragt werden. Es wird allerdings bis heute ausschließlich auf grünem Spezialpapier ausgedruckt und per Post an die Antragstellenden versandt. Das soll sich nun ändern.
"Das digitale Führungszeugnis kommt und wird vielen Menschen das Leben erleichtern", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das Projekt zeige: "Wenn wir Verwaltung konsequent digital denken, profitieren alle davon. Genau so muss moderne Justizverwaltung aussehen."
Die deutschen Behörden stellen laut Justizministerium etwa fünf Millionen Führungszeugnisse pro Jahr aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist das Dokument demnach am häufigsten gefragt. Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Bei einer Bewerbung für eine neue Stelle oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel im Sportverein mit Kindern.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen: einfache, erweiterte und europäische. Sie unterscheiden sich nach dem Umfang der berücksichtigten Eintragungen. Alle drei Varianten sollen nun digitalisiert werden.
Über die Gesetzesänderung muss noch der Bundesrat befinden. Eine Zustimmung der Länderkammer ist zwar nicht notwendig, sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
F.Stadler--VB