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Gericht: Schmerzensgeld für Fußballtorwart nach Verletzung durch Gegenspieler
Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat einem Brandenburger Fußballtorwart Schmerzensgeld nach einer Verletzung während eines Spiels zugesprochen. Aus Sicht der Kammer habe ein Gegenspieler einen "schuldhaften Regelverstoß" begangen und ihn dabei verletzt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Das Spiel fand 2023 in Neutrebbin statt. Laut Gericht hielt der Torwart einen Ball der gegnerischen Mannschaft, woraufhin der Gegenspieler auf sein Knie sprang und ihn verletzte. Er tat dies der Kammer zufolge, obwohl der Torwart den Ball bereits unter sich "geschaufelt" hatte, die Zuschauer schon klatschten und Mitspieler sich auf den nächsten Zug vorbereiteten.
Zwar zwinge "Hektik und Eigenart" eines Fußballspiels die Spieler oft dazu, im Bruchteil einer Sekunde abwägen zu müssen, erklärte das Gericht. In diesem Fall hätte der Gegenspieler aber selbst in der "Hitze des Gefechts" den Zusammenstoß vermeiden können. Zudem seien Torwart und Gegenspieler bereits vor dem Vorfall aneinandergeraten.
Der Torwart hatte Schmerzensgeld von 6100 Euro und den Ersatz künftiger Schäden geltend gemacht. Das Gericht sprach ihm aber lediglich den geringeren Betrag und keinen Ersatz von künftigen Schäden zu, weil aus Sicht der Kammer nicht alle Beeinträchtigungen des Knies auf den Zusammenstoß zurückzuführen sind. Das Urteil fiel am 18. Mai. Es ist dem Sprecher zufolge nicht rechtskräftig.
H.Gerber--VB