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Berliner Justiz verwahrt sich gegen "undifferenzierte" Kritik nach CSD-Anschlag
Die wegen des Umgangs mit dem mutmaßlichen späteren CSD-Attentäter unter Druck stehenden Justizbehörden in Berlin haben sich in einem ungewöhnlichen Schritt öffentlich gegen "undifferenzierte" Kritik an ihrer Arbeit verwahrt. Eine sachliche Auseinandersetzung erfolge "aus unserer Sicht in der medialen Öffentlichkeit nur in Teilen", erklärten die Präsidentin des Berliner Kammergerichts, Andrea Diekmann, und die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Mittwoch.
"Die Kritik ist vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt. Häufig erschöpft sie sich darin, nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen", hieß es in der in der Bundeshauptstadt veröffentlichten Mitteilung. "Gegen diese Form von Kritik verwahren wir uns. Denn eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage."
Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Mai gegen den mutmaßlichen Attentäter Abdul B., der am Samstagabend mit einem Auto beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin in Menschen fuhr und weitere mutmaßlich mit einer Machete attackierte. Es gab eine Tote und 31 Verletzte. Die Ermittler stufen die Tat als islamistisch motiviert ein. B. wurde während der Flucht bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den von den Sicherheitsbehörden seit längerem als islamistischen Gefährder identifizierten 21-Jährigen im Mai nach einem erfolglosen Ausreiseversuch zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung stellte es für ein halbes Jahr zurück, einen gegen den Beschuldigten bis dahin bestehenden Untersuchungshaftbefehl setzte es außer Kraft.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Nach dem Anschlag vom Samstag löste diese hitzige Debatten darüber aus, ob die Tat sonst zu verhindern gewesen wäre. Nun betonten Diekmann und Koppers, das Urteil sei "auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen". "Entgegen vielfacher Behauptungen" sei der mutmaßliche Täter unter anderem nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft gewesen.
Nach früheren Justizangaben hatte B. im vergangenen Juli versucht, über den Libanon zum IS nach Syrien zu gelangen. Er wurde im Libanon gefasst und verbrachte dort drei Monate in Haft, bevor er im November 2025 nach Deutschland überstellt und hier in Untersuchungshaft genommen wurde. Im Mai verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis.
Bereits zuvor hatten die Spitzen der Berliner Justiz die Entscheidung öffentlich eingeordnet und verteidigt. Demnach war für das Amtsgericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in libanesischer Haft und sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte. Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine "vorweggenommene Strafe", betonten sie.
T.Suter--VB