-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
-
Herbststurm "Luise" sorgt für Zugausfälle und Feuerwehreinsätze
-
FC Bayern: "Stabiler" Kompany fehlt wochenlang
-
70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
VfB in der Liga-Krise: "Ein Tiefpunkt"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet Obersalzberg: Großbrand am Kehlsteinhaus - Verdächtiger festgenommen
-
MotoGP-Drama: Márquez siegt - Martín fliegt ab und fällt aus
-
Baseball: Brewers eröffnen World Series mit Heimsieg
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive im Westjordanland
-
NBA: Pleiten für die deutschen Stars
-
Zehntausende in Taiwan nach Durchzug von Taifun "Champi" ohne Strom
-
Gladbacher Matchwinner Mohya: "Top, top, top"
-
Rummenigge über Kane: "Alle lieben Harry"
-
Proteste erwartet: Frankreichs Rechtspopulisten treffen sich zu Parteitag in Orléans
-
Eine Woche nach Ausschreitungen: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
Betrug mit Kryptowährung: Verfahren gegen Argentiniens Staatschef Milei eingestellt
-
Bundesverkehrsminister: Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer "spannende Idee"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet: Kehlsteinhaus am Obersalzberg in Flammen aufgegangen
-
CDU-Außenpolitiker: "Trump steht aktuell auf der Seite Russlands"
Berliner Justiz verwahrt sich gegen "undifferenzierte" Kritik nach CSD-Anschlag
Die wegen des Umgangs mit dem mutmaßlichen späteren CSD-Attentäter unter Druck stehenden Justizbehörden in Berlin haben sich in einem ungewöhnlichen Schritt öffentlich gegen "undifferenzierte" Kritik an ihrer Arbeit verwahrt. Eine sachliche Auseinandersetzung erfolge "aus unserer Sicht in der medialen Öffentlichkeit nur in Teilen", erklärten die Präsidentin des Berliner Kammergerichts, Andrea Diekmann, und die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Mittwoch.
"Die Kritik ist vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt. Häufig erschöpft sie sich darin, nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen", hieß es in der in der Bundeshauptstadt veröffentlichten Mitteilung. "Gegen diese Form von Kritik verwahren wir uns. Denn eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage."
Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Mai gegen den mutmaßlichen Attentäter Abdul B., der am Samstagabend mit einem Auto beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin in Menschen fuhr und weitere mutmaßlich mit einer Machete attackierte. Es gab eine Tote und 31 Verletzte. Die Ermittler stufen die Tat als islamistisch motiviert ein. B. wurde während der Flucht bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den von den Sicherheitsbehörden seit längerem als islamistischen Gefährder identifizierten 21-Jährigen im Mai nach einem erfolglosen Ausreiseversuch zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung stellte es für ein halbes Jahr zurück, einen gegen den Beschuldigten bis dahin bestehenden Untersuchungshaftbefehl setzte es außer Kraft.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Nach dem Anschlag vom Samstag löste diese hitzige Debatten darüber aus, ob die Tat sonst zu verhindern gewesen wäre. Nun betonten Diekmann und Koppers, das Urteil sei "auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen". "Entgegen vielfacher Behauptungen" sei der mutmaßliche Täter unter anderem nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft gewesen.
Nach früheren Justizangaben hatte B. im vergangenen Juli versucht, über den Libanon zum IS nach Syrien zu gelangen. Er wurde im Libanon gefasst und verbrachte dort drei Monate in Haft, bevor er im November 2025 nach Deutschland überstellt und hier in Untersuchungshaft genommen wurde. Im Mai verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis.
Bereits zuvor hatten die Spitzen der Berliner Justiz die Entscheidung öffentlich eingeordnet und verteidigt. Demnach war für das Amtsgericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in libanesischer Haft und sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte. Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine "vorweggenommene Strafe", betonten sie.
T.Suter--VB