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Streit von Grünen mit Minister Rainer: Karlsruhe startet Verhandlung
Ein Streit zwischen den Grünen und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) wird seit Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Die Grünen-Fraktion wirft dem Minister vor, die Rechte des Bundestags missachtet zu haben - sie spricht von "Politik im Trump-Stil". Es geht um die Aufhebung einer Verordnung für Bauernhöfe, mit der unter anderem die Nutzung von Dünger dokumentiert wurde. (Az. 2 BvE 15/25)
Die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt. Sie verpflichtete Betriebe ab einer bestimmten Größe, darüber Buch zu führen, wie viel Stickstoff und Phosphat auf den Hof gelangte - etwa in Form von Dünger. Zum anderen mussten sie festhalten, wie viele Nährstoffe den Betrieb wieder verließen - beispielsweise als Gülle.
Hintergrund war ein jahrelanger Streit mit der EU-Kommission, weil in vielen deutschen Regionen das Grundwasser zu stark nitratbelastet ist. Nitrat stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Eine geplante Reform des Düngegesetzes durch die Ampelregierung scheiterte.
Union und SPD vereinbarten nach der Bundestagswahl 2025 in ihrem Koalitionsvertrag, die Stoffstrombilanzierung abzuschaffen. Der frischgebackene Minister Rainer hob die Verordnung im Juli 2025 auf und begründete das unter anderem damit, dass in der Landwirtschaft weniger Bürokratie herrschen solle. Die schwarz-rote Bundesregierung plant ein neues Düngegesetz, das aktuell in Bundestag und Bundesrat behandelt wird.
Am Streichen der Verordnung 2025 war der Bundestag nicht beteiligt. Das kritisieren die Grünen. Sie wollen vom Gericht feststellen lassen, dass Rechte des Parlaments verletzt wurden. Eine Änderung oder Aufhebung hätte dem Bundestag vorher zugeleitet werden müssen, finden sie. Denn im momentan noch geltenden Düngegesetz ist festgelegt, dass es eine Verordnung über die Dokumentation von Nährstoffen in der Landwirtschaft geben soll.
Das Verfahren wirft "grundlegende Fragen zur Rechtsetzung und speziell zum Erlass von Rechtsverordnungen auf", wie Gerichtsvizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold in ihrer Einführung sagte. Das Gericht will herausfinden, ob tatsächlich Rechte des Bundestags verletzt wurden. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet. Es wird meist einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung verkündet.
R.Flueckiger--VB