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Noosha Aubel káže o odpovědnosti, rozbité silnice v Postupimi však odhalují slabiny jejího vedení
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Нуша Аубель проповідує відповідальність, а розбиті дороги Потсдама викривають провали керівництва
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44 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen Urlaubsgeld
Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten in diesem Jahr Urlaubsgeld. Aktuell bekommen 44 Prozent dieser Beschäftigten den Zuschuss des Arbeitgebers zur Urlaubskasse, wie eine am Dienstag veröffentlichte Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ergab. Damit blieb der Wert im Vergleich zum Vorjahr gleich.
Das WSI wertete die Angaben von rund 50.000 Beschäftigten von Mai 2025 bis Ende Mai 2026 aus. Demnach ist die Chance auf Urlaubsgeld in großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten größer: Hier erhalten 61 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung. In mittleren Betrieben sind es 50 Prozent und in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 37 Prozent.
Männer (49 Prozent) profitieren häufiger von Urlaubsgeld als Frauen (38 Prozent) und in Westdeutschland (46 Prozent) wird häufiger Urlaubsgeld gezahlt als in Ostdeutschland (33 Prozent). Hier spiele eine Rolle, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland niedriger ist als im Westen, erklärte das WSI. Denn in tarifgebundenen Betrieben erhalten 73 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es 35 Prozent.
Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt von den Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab. Die Spannbreite reicht laut WSI von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2904 Euro für Angestellte in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe. In den meisten Tarifbereichen ist die Höhe des Urlaubsgelds demnach vom Tariflohn abhängig, in einigen Bereichen wird auch ein Pauschalbetrag gezahlt.
WSI-Lohnexperte Malte Lübker betonte, wie wichtig Tarifverträge seien. Sie "bieten entscheidende Vorteile: bessere Löhne, geregelte Arbeitszeiten und oft auch einen verbindlichen Anspruch auf Urlaubsgeld". Wenn der Tarifvertrag fehle, fehle meist auch das Urlaubsgeld - und auch die Grundgehälter seien im Durchschnitt niedriger. "Das ist ein Befund, der seit Jahren stabil ist."
Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung, erklärte Lübker. Sie liegt nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur noch bei 49 Prozent - verglichen mit rund 80 Prozent zur Mitte der 90er Jahre.
J.Sauter--VB