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Bundesverwaltungsgericht urteilt in zwei Wochen über Klage gegen Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Ein Urteil soll am 15. Oktober verkündet werden, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Es geht um eine Klage aus Bayern. Die Klägerin macht geltend, die öffentlich-rechtlichen Sender würden ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. (Az. 6 C 5.24)
Sie böten kein vielfältiges und ausgewogenes Programm, sondern seien "Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht". Auch die Aufsichtsgremien der Sender seien nicht ausreichend staatsfern. Eine Beitragspflicht aller Haushalte sei daher nicht mehr gerechtfertigt.
Die konkrete Summe in dem Rechtsstreit ist niedrig. Es geht noch um etwa 60 Euro ausstehende Beiträge aus den Jahren 2021 und 2022. In den Vorinstanzen hatte die Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim keinen Erfolg.
Einwände gegen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender und dessen Vielfalt befreiten nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags, entschied im Juli 2023 der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Es gehe allein um die Möglichkeit, den Rundfunk nutzen zu können.
Das bayerische Gericht prüfte nicht, ob die Sender ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllten, denn für die Kontrolle seien deren Aufsichtsgremien zuständig. Es ließ keine Revision gegen sein Urteil zu.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber selbst, die Revision zuzulassen - denn die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung. Im Revisionsverfahren überprüft das Bundesverwaltungsgericht Urteile der Vorinstanzen. In diesem Fall will es die Frage klären, ob es möglich ist, mit den Argumenten der Klägerin gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags vorzugehen.
Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich immer wieder mit dem Rundfunkbeitrag. 2018 entschied es, dass dieser grundsätzlich nicht gegen die Verfassung verstößt.
J.Sauter--VB