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IS-Bekennervideo auf Handy von mutmaßlichem CSD-Attentäter gefunden
Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) hat sich ein islamistischer Hintergrund bestätigt. Auf einem im Tatfahrzeug entdeckten Handy des Verdächtigen Abdul B. sei ein IS-Bekennervideo gefunden worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit. Ein Vermummter, bei dem es sich mutmaßlich um B. handle, leiste darin einen Treueschwur auf die verbotene Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte ebenfalls ein "mögliches Bekennervideo" auf dem Mobiltelefon aus dem Tatfahrzeug. Die Auswertungen liefen, sagte er am Dienstag am Rande einer CSU-Klausur im bayerischen Kloster Banz. Die Behörden gingen aber davon aus, dass es sich bei dem Vermummten um B. handle. In dessen Wohnung seien zudem weitere Datenträger gefunden worden. Auch dort fänden sich "Bezüge zum IS".
Der seit längerem als islamistischer Gefährder geltende 21-Jährige soll am Samstagabend in der Nähe der Anschlussveranstaltung des CSD mit einem Kleintransporter in Menschen gefahren sein und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, angegriffen haben.
Bei der Tat im Berliner Tiergarten unweit des Brandenburger Tors starb eine 65-jährige Frau aus Polen, die mit ihrer Tochter in der Bundeshauptstadt war. Nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) vom Dienstag zufolge wurden zudem weitere 31 Menschen verletzt. Bislang war die Zahl der Verletzten mit 29 angegeben worden.
Der Verdächtige flüchtete nach dem Anschlag und wurde nach einer rund 20-stündigen Großfahndung bei einem Polizeieinsatz in einer Gartenlaube im Westen Berlins erschossen. Nach Ermittlerangaben lief er mit einem Messer auf Beamte eines Spezialkommandos zu. Diese eröffneten daraufhin das Feuer, Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.
Bereits am Tag nach dem Verbrechen sprach Dobrindt unter Verweis auf erste Ermittlungsergebnisse von einem mutmaßlichen islamistischen Anschlag. B., ein in Berlin geborener und lebender deutscher Staatsbürger mit libanesischem Familienhintergrund, war den Behörden demnach schon als Jugendlicher in der islamistischen Szene aufgefallen und galt als radikalisierter Gefährder. Teilweise wurde er observiert.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 21-Jährigen zudem erst im Mai nach einer versuchten Ausreise zum IS nach Syrien zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, wobei es die Entscheidung über eine mögliche Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung für sechs Monate zurückstellte und einen Untersuchungshaftbefehl aufhob. Unter anderem dieser Umstand führt zu Debatten über Rechtsverschärfungen für islamistische Gefährder.
Dobrindt betonte am Dienstag, es sei aus seiner Sicht "nicht gangbar", dass Regeln angewandt würden, die zu einem solchen Gerichtsentscheid im Fall eines identifizierten und zur Verurteilung anstehenden Gefährders führten. Die Politik müsse "Einschränkungen" beschließen, ergänzte er.
Unter anderem sollten Gefährder nicht auf Bewährung freikommen. Bei ihnen sollten auch elektronische Fußfesseln zum Einsatz kommen, die Möglichkeiten dafür seien bisher je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. "Absoluten Schutz" werde es aber nie geben, sagte er.
Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales schaltete derweil ein Beratungstelefon für alle direkt oder indirekt vom Anschlag betroffenen Menschen frei. Betroffene könnten sich dort über Leistungen informieren, die das soziale Entschädigungsrecht im Fall von Gewalttaten und Anschlägen vorsehe, teilte die Behörde am Dienstag mit. Beratungen umfassten dabei vor allem frühzeitige psychotherapeutische Hilfe in Traumaambulanzen.
Vor dem Anschlag hatten in Berlin hunderttausende Menschen bei der alljährlichen Demonstration zum CSD und den dazugehörigen Partys gefeiert. Nach Veranstalterangaben gehört der CSD in der Hauptstadt zu den größten Demonstrationen für Vielfalt und Menschenrechte in Europa.
CSD-Kundgebungen erinnern an den 28. Juni 1969, als die Polizei die Schwulenbar "Stonewall Inn" in der Christopher Street in New York stürmte. Es kam zu tagelangen gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Aktivisten und Sicherheitskräften. Die Ereignisse gelten als die Geburtsstunde der modernen Lesben- und Schwulenrechtsbewegung.
R.Buehler--VB