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BGH: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes bei Drogenübergabe in München rechtskräftig
Nach einem tödlichen Streit während einer Drogenübergabe in München hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines 22-Jährigen für rechtskräftig erklärt. Wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten weitgehend zurückgewiesen. Der Mann war vom Landgericht München I im Oktober wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der 22-Jährige war demnach im Juni 2024 für ein Drogengeschäft von Hessen nach München gefahren. Dabei sollte er drei Kilogramm Marihuana für 15.000 Euro kaufen. Bei der Übergabe kam es zum Streit, als der Verurteilte mit den Drogen wegfahren wollte, ohne zu bezahlen. Als das spätere Opfer ihn mit einem Messer vom Wegfahren abhalten wollte, schoss der 22-Jährige ihm mit einer Pistole in den Oberkörper, wodurch das Opfer verblutete.
Vor dem Landgericht München wurde der Mann daher zudem wegen Raubs mit Todesfolge, bewaffneten Cannabishandels sowie vorsätzlichen Besitzes und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig gesprochen. Zunächst wurde auch die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 6000 Euro angeordnet. Diese entfalle nun allerdings, weil der Mann keinen Erlös aus der Beute erhalten habe, erklärte der BGH.
S.Gantenbein--VB