-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
-
Herbststurm "Luise" sorgt für Zugausfälle und Feuerwehreinsätze
-
FC Bayern: "Stabiler" Kompany fehlt wochenlang
-
70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
VfB in der Liga-Krise: "Ein Tiefpunkt"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet Obersalzberg: Großbrand am Kehlsteinhaus - Verdächtiger festgenommen
-
MotoGP-Drama: Márquez siegt - Martín fliegt ab und fällt aus
-
Baseball: Brewers eröffnen World Series mit Heimsieg
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive im Westjordanland
-
NBA: Pleiten für die deutschen Stars
-
Zehntausende in Taiwan nach Durchzug von Taifun "Champi" ohne Strom
-
Gladbacher Matchwinner Mohya: "Top, top, top"
-
Rummenigge über Kane: "Alle lieben Harry"
-
Proteste erwartet: Frankreichs Rechtspopulisten treffen sich zu Parteitag in Orléans
-
Eine Woche nach Ausschreitungen: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
Betrug mit Kryptowährung: Verfahren gegen Argentiniens Staatschef Milei eingestellt
-
Bundesverkehrsminister: Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer "spannende Idee"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet: Kehlsteinhaus am Obersalzberg in Flammen aufgegangen
-
CDU-Außenpolitiker: "Trump steht aktuell auf der Seite Russlands"
Verwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum begründet Zweifel an Fahreignung
Trotz der Legalisierung von Cannabis begründet ein starker Konsum der Droge Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit den Eilantrag eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zurück. (VG 11 L 401/26)
Bei einer Verkehrskontrolle waren im Blut des Autofahrers hohe THC-Werte festgestellt worden. Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine psychoaktive Substanz und kommt vor allem in Cannabisblüten und Cannabisharz, dem sogenannten Haschisch, vor. THC wird die berauschende Wirkung der Droge zugeschrieben.
Um Zweifel an der Fahreignung des Manns zu klären, ordnete die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten für den Fahrer an. Dieses umfasst einen Medizincheck, einen Leistungstest und ein psychologisches Gespräch. Da der Mann dem nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Das sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht nun. Die Zweifel an der Fahreignung des Manns seien begründet. Werde ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und deuteten hohe THC-Werte im Blut auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin, sei davon auszugehen, dass der Fahrer nicht in der Lage sei, zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Cannabiskonsum sicher zu trennen. Dabei spiele es keine Rolle, ob Cannabis ärztlich verordnet wurde.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Das von der früheren Ampelregierung beschlossene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seit April 2024. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.
G.Haefliger--VB