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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf mutmaßliche syrische Kriegverbrecher
Ein Jahr nach ihrer Festnahme in Deutschland sind vier mutmaßliche Mitglieder syrischer Milizen und ein mutmaßlicher Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt worden. Sie sollen im Auftrag der damaligen syrischen Staatsführung an der Tötung und versuchten Tötung von Zivilisten beteiligt gewesen sein, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Koblenz.
Bei den Angeschuldigten handelt es sich um staatenlose syrische Palästinenser. Ihre Namen wurden mit Jihad A., Mahmoud A., Mazhar J., Sameer S. und Wael S. angegeben. Im Jahr 2012 sollen sie an der gewaltsamen Niederschlagung einer Demonstration in einem Stadtteil der Hauptstadt Damaskus beteiligt gewesen sein, bei der mindestens sechs Menschen starben.
Zusammen mit anderen Mittätern sollen sie gezielt auf Demonstranten geschossen haben. Unter anderem an Checkpoints am Rand des Stadtviertels hätten sie außerdem in den Jahren 2012 bis 2014 Zivilisten massiv körperlich misshandelt und sie unter anderem mit Fäusten und Gewehrkolben gegen den Kopf geschlagen, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Die Mitglieder der Milizen sollen mehrmals Zivilisten gefangengenommen und zum Geheimdienst gebracht haben. Mehrere von Mahmoud A. und Mazhar J. Festgenommene seien später getötet wurden oder wegen der lebensfeindlichen Haftbedingungen gestorben. Mahmoud A. soll zweimal während der Verteilung von Hilfsmitteln auf Zivilisten eingeschlagen haben, um so zum Aushungern der Zivilbevölkerung beizutragen.
Die Bundesanwaltschaft wirft allen fünf Männern mehrfachen Mord und versuchten Mord vor, außerdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Tötung und Folter. Sie sitzen in Untersuchungshaft.
H.Gerber--VB