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Großbritannien will bei Parlamentswahlen Wahlrecht ab 16 Jahren einführen
In Großbritannien sollen künftig schon 16-Jährige bei Parlamentswahlen ihre Stimme abgeben dürfen. Die britische Labour-Regierung kündigte am Donnerstag eine geplante Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre sowie weitere Änderungen am Wahlsystem an.
Es sei "wirklich wichtig, dass 16-Jährige und 17-Jährige die Wahl haben, weil sie alt genug sind, arbeiten zu gehen und Steuern zu zahlen", sagte Premierminister Keir Starmer. "Wer einzahlt, sollte auch die Möglichkeit haben zu sagen, wofür das Geld ausgegeben werden soll, welchen Weg die Regierung gehen sollte", fügte Starmer hinzu.
Einige Beobachter sehen die Demokratie in Großbritannien in einer Krise - vor allem wegen der niedrigen Wahlbeteiligung. Die Absenkung des Wahlalters ist allerdings umstritten. Kritiker werfen der Regierung Eigennutz vor, da Jugendliche, denen gerade erst das Wahlrecht erteilt worden sei, tendenziell eher die Labour-Partei wählen würden.
Die Regierung plant außerdem die Einführung einer automatisierten Wählerregistrierung nach dem Vorbild Australiens und Kanadas. Zudem sollen in Großbritannien ausgegebene Bankkarten in Wahllokalen als Identitätsnachweis akzeptiert werden.
Eine von der konservativen Vorgängerregierung vorgenommene Wahlrechtsänderung hatte die Vorlage eines Personalausweises mit Foto vorgeschrieben - was laut Wahlkommission dazu führte, dass bei der Parlamentswahl 2024 rund 750.000 Menschen ihre Stimme nicht abgaben.
Um die Änderungen vornehmen zu können, muss die Regierung die Änderungen ins Parlament einbringen, wo sie eine komfortable Mehrheit hat.
Online-Datenbanken zufolge erlauben weltweit nur wenige Länder bei Parlamentswahlen die Wahl ab 16. Als erstes EU-Land senkte Österreich 2007 das Wahlalter auf 16. Weitere Länder sind Argentinien, Brasilien, Ecuador und Kuba.
In Deutschland gilt bei Bundestagswahlen das Mindestwahlalter 18 Jahre. In mehreren Bundesländern können junge Menschen ab 16 Jahren bei Landtags- und Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben.
H.Kuenzler--VB