-
FIFA stärkt Infantino - und holt zum Rundumschlag aus
-
Torlos gegen Kaiserslautern: Stotterstart von Wolfsburg
-
Ätna auf Sizilien ausgebrochen - Flugverkehr in Catania zeitweise eingeschränkt
-
Doppelpack Freigang: Frankfurt schlägt auch Malmö
-
Selenskyj warnt vor Folgen russischer Angriffe - Vucic für Integrität der Ukraine
-
Sieg auf der längsten Etappe: Vollering übernimmt Gesamtführung
-
Drohne explodiert an der Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien nahe Gaspipeline
-
Lionel Messi trauert um seinen Vater
-
Absturz von Ultraleichtflugzeug: 72-jähriger Pilot stirbt in Baden-Württemberg
-
Selenskyj warnt in Belgrad vor Folgen russischer Angriffe für den Winter
-
Drohnen über Bundeswehrstandort in Nordrhein-Westfalen gesichtet
-
Ungarns Regierungspartei nominiert Ex-Gerichtspräsidenten Baka als Staatschef
-
Schwimm-EM: Halbisch winkt und springt zu Bronze
-
Selenskyj: Ukraine hat praktisch keine intakten Wärmekraftwerke mehr
-
Braunschweig nach Kantersieg in Magdeburg an der Spitze
-
Absteiger schlägt Aufsteiger: Heidenheim siegt turbulent
-
Aussetzung von Lkw-Fahrverbot: BUND kritisiert Maßnahme - Industrie begrüßt sie
-
US-Senat bestätigt mit knapper Mehrheit Trumps umstrittenen Justizminister Blanche
-
Schwimm-EM: Schmidbauer verliert Titel, Halbisch gewinnt Bronze
-
Frankreich: Crémant-Lese in Burgund beginnt wegen Hitzewellen so früh wie nie
-
Europas Automarkt wächst, doch der E-Auto-Boom verschärft den Druck
-
Klinsmann über Horror-Verletzung: "Ich hatte Glück"
-
Brand in Recyclinganlage in Rotterdam
-
Verkehrsminister Bilger verteidigt Aussetzung von Sonntagsfahrverbot für Lkw
-
Maextro S800: Chinas Luxusangriff auf Maybach und S-Klasse
-
Leverkusen verlängert mit Carro und Rolfes
-
Opel Grandland Electric AWD: Zugkraft für den Wohnwagen
-
Schwimm-EM: Freiwasserstaffel um Wellbrock gewinnt Gold
-
US-Senat bestätigt Trumps umstrittenen Justizminister Blanche
-
Vulkan Ätna auf Sizilien erneut ausgebrochen - Ankünfte am Flughafen Catania gestrichen
-
Mercedes GLA neu gegen alt: Der große Sprung ins Elektrozeitalter
-
Skoda Kodiaq gegen VW Tayron: Das bessere Familien-SUV
-
Leagues Cup: Müller mit Vancouver schon ausgeschieden
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt "unermüdlichen" Kampf gegen Drogengewalt an
-
Südkoreas Verband gibt Massagen-Skandal zu: "Desolate Lage"
-
Größer als alle bisherigen US-Anlagen: Amazon finanziert für Rechenzentren riesiges Gaskraftwerk
-
Nächste Pleite im Leagues Cup für Müller und Vancouver
-
Nowotny sieht Klopp als mögliche Stütze im Jugendbereich
-
Bayer-Boss Carro: "Wir wollen Titel gewinnen"
-
Bericht: EU importiert wieder mehr Flüssiggas aus Russland
-
Militärverwaltung: Mindestens drei Tote durch russische Angriffe in Region Kiew
-
BUND kritisiert Lockerung von Sonntagsfahrverbot für Lkw - BDI begrüßt es
-
Kolumbien: Neuer Präsident kündigt "unermüdlichen" Kampf gegen Drogengewalt an
-
BUND kritisiert Lockerung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen
-
Trump spricht nach Ballsaal-Urteil von "nationaler Schande"
-
Abholzung im Amazonas auf niedrigstem Stand seit einem Jahrzehnt
Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion wegen eines verweigerten sogenannten Hammelsprungs im Parlament ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht verwarf sie nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Es ging um eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019. (Az. 2 BvE 3/20)
Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren dann durch Türen für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" zurück. So können sie gezählt werden. In der Sitzung in der Nacht zum 28. Juni 2019 bezweifelte die AfD während einer Debatte über Datenschutz wie schon mehrmals zuvor, dass der Bundestag beschlussfähig war. Sie forderte einen Hammelsprung, weil zu wenige Abgeordnete anwesend seien.
Die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) wies den Antrag auf einen Hammelsprung im Einvernehmen mit der Sitzungsleitung jedoch zurück. Sie argumentierte, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Der Ältestenrat des Bundestags erklärte dies am nächsten Tag für rechtens.
Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird.
Per Eilantrag wollte die AfD verhindern, dass drei in jener Nacht beschlossene Gesetze in Kraft treten, scheiterte aber damit bereits im September 2019. Im Mai 2020 erhob sie Organklage unter anderem gegen den Bundestag, das Bundestagspräsidium, Roth und den damaligen Vizepräsidenten Hans-Peter Friedrich (CSU). Dabei ging es nicht nur um den Juni 2019, sondern auch um die Nacht zum 8. November 2019.
Hier zweifelte die AfD-Fraktion ebenfalls die Beschlussfähigkeit an. Friedrich äußerte zuerst die Meinung, dass der Bundestag beschlussfähig sei. Auf Antrag der AfD hielt er aber eine namentliche Abstimmung ab, stellte schließlich die Beschlussunfähigkeit fest und hob die Sitzung auf.
Die AfD-Fraktion sah ihre Rechte verletzt und gab an, die Mitglieder des Bundestagspräsidiums hätten im Geheimen vereinbart, bei Zweifeln der AfD die Beschlussfähigkeit jeweils zu bejahen. Dafür trug die Fraktion aber nur "vage Anhaltspunkte" vor, wie das Gericht ausführte. "Bloße Vermutungen ins Blaue hinein" reichten nicht aus.
Der Antrag zur Sitzung vom Juni 2019 sei zu spät gestellt worden. Beim Antrag zur zweiten Bundestagssitzung habe die AfD nicht aufgezeigt, wie ihre Rechte verletzt worden sein könnten.
A.Zbinden--VB