-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
Urteil: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub
Bundesbeamte haben einem Urteil zufolge Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes. Der Anspruch ergebe sich ummittelbar aus EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag entschied. Es gab damit einem Beamten Recht, der gegen die Bundesrepublik als seinen Dienstherrn geklagt hatte. Diese muss dem Mann seinen beantragten Vaterschaftsurlaub nun rückwirkend gewähren und die Tage seinem Urlaubskonto gutschreiben. (Az.: 15 K 1556/24)
Nach Gerichtsangaben hatte der Beamte Ende 2022 wegen der bevorstehenden Geburt seiner Tochter Vaterschaftsurlaub beantragt und sich dabei auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern berufen. Dies lehnte die Beklagte ab, weil es im nationalen Recht keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gebe. Auf die EU-Richtlinie könne er sich auch nicht berufen. Dagegen ging der Mann mit Erfolg gerichtlich vor.
Der Kläger kann sich auf die EU-Richtlinie berufen, entschieden die Richter. Grund dafür ist, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die Richtlinie bis 2. August 2022 umzusetzen, nicht nachgekommen ist. Ein Referentenentwurf für ein Gesetz der damaligen Regierung wurde nicht verabschiedet. Die bestehenden Regeln zu Elterngeld und Elternzeit genügen den Vorgaben der Richtlinie nicht.
Zwar können Väter demnach anlässlich einer Geburt einzelne Tage Elternzeit nehmen, erhalten dann allerdings nicht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Lohnfortzahlung. Zugleich kann sich Deutschland laut Gerichtsentscheid nicht auf Ausnahmen von der Umsetzungspflicht berufen. Damit greift aber eine durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etablierte Sanktion gegen Mitgliedstaaten, die EU-Richtlinien nicht umsetzen: Die darin festgelegten Bestimmungen werden auf nationaler Ebene juristisch unmittelbar anwendbar.
Für Beschäftigte privater Arbeitgebern gilt dies dem Gericht zufolge jedoch nicht, sie haben also keinen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Sanktionsgedanke gegenüber EU-Mitgliedstaaten greife "im Verhältnis zwischen Privatpersonen" generell nicht. In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sei die Richtlinie deshalb nicht unmittelbar anwendbar, denkbar seien "allenfalls staatshaftungsrechtliche Ansprüche". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
F.Fehr--VB