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Keine Ermittlungen gegen AfD wegen sogenannter Abschiebetickets in Heidelberg
Die Staatsanwaltschaft im baden-württembergischen Heidelberg leitet keine Ermittlungen gegen die AfD wegen der Verteilung sogenannter Abschiebetickets während des Bundestagswahlkampfs ein. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Mitglieder der Partei hatten die als Flugtickets gestalteten Flyer am 1. Februar auf dem Heidelberger Bismarckplatz an Passanten verteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurde daraufhin eine Überprüfung eingeleitet.
Mit Blick auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfs besonders hohe Gut der Meinungsfreiheit sei zu Gunsten der AfD angenommen worden, dass lediglich ausreisepflichtige Menschen das Bundesgebiet verlassen sollten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Daher habe kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung bestanden.
Darüber hinaus seien auch keine konkreten Menschen festgestellt worden, denen ein solcher Flyer ausgehändigt worden sei. Demzufolge sei auch keine Strafbarkeit wegen Beleidigung in Betracht gekommen, zumal auch keine hierfür zwingend erforderlichen Strafanträge gestellt worden seien, hieß es.
Ob durch die Verteilung Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz begangen worden seien, stehe bisher nicht abschließend fest, erklärte die Anklagebehörde. Daher sei das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben worden.
L.Wyss--VB