-
Studie: Homeoffice weiterhin bei jedem fünften Jobangebot eine Option
-
Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Schnieder soll Check-In am Flughafen beschleunigen
-
Hitze, Eisschmelze, Meereserwärmung: 2025 laut Bericht Jahr der Extreme in Europa
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte
-
Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
-
EU-Parlament stimmt über Lockerungen der Regeln für Chemikalien in Kosmetika ab
-
Bundeskanzler Merz eröffnet Nationale Maritime Konferenz in Emden
-
US-Notenbank Fed: Unveränderter Leitzins erwartet
-
Wadephul reist zu zweitägigem Besuch nach Marokko
-
Von der Leyen empfängt Ungarns designierten Regierungschef Magyar
-
Erster Grünen-Ministerpräsident Kretschmann wird in Stuttgart verabschiedet
-
Kabinett soll Haushalts-Eckpunkte und Gesundheitsreform beschließen
-
Trump bei Staatsbankett mit Charles III.: Iran ist "militärisch besiegt"
-
Kolumbien: Polizei nimmt mutmaßlichen Drahtzieher von Bombenanschlag fest
-
Elon Musk wirft OpenAI "Plündern" von gemeinnütziger Stiftung vor
-
Matchball um 1.21 Uhr: Zverev im Viertelfinale von Madrid
-
Gnadengesuch für Netanjahu: Israels Präsident beruft Prozessparteien zu Gesprächen ein
-
Ex-FBI-Direktor Comey wegen Bedrohung von Trumps Leben durch Instagram-Beitrag angeklagt
-
Ungarns designierter Regierungschef Magyar bietet Treffen mit Selenskyj im Juni an
-
Bayern-Schwur von Paris: "Ist noch was möglich"
-
Drama in Paris: Bayern-Traum am seidenen Faden
-
US-Medien: Ex-FBI-Direktor Comey wegen Onlinepost erneut angeklagt
-
König Charles III. ruft USA zum Zusammenhalt mit westlichen Verbündeten auf
-
Transport in Richtung Nordsee: Frachtkahn mit Buckelwal verlässt Wismarer Bucht
-
Auch ohne Kapitän: Eisbären vor zwölftem Titelgewinn
-
Nach Trump-Kritik an Kimmel: Behörde ordnet Überprüfung von ABC-Sendelizenzen an
-
Trump attackiert Merz wegen Iran-Kritik: "Er weiß nicht, wovon er spricht!"
-
Frachtkahn mit Buckelwal tritt Weg in Richtung offenes Meer an
-
PSG-Kracher: FC Bayern mit Musiala und Davies in der Startelf
-
Außenminister: Israel hat "keine territorialen Ambitionen im Libanon"
-
Kämpfe in Mali: Armee gibt Stellungen in Region Gao auf - Junta-Chef trifft russischen Botschafter
-
Anschlagsplan gegen Swift-Konzert in Wien: Angeklagter bekennt sich weitgehend schuldig
-
Konzernchef Blume: VW plant Einstieg ins Rüstungsgeschäft
-
Zwei Tote und ein schwer verletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
-
Lob für Innovationskraft: Bundesregierung will auf ukrainische Waffen setzen
-
Einmalig in Europa: Brighton baut eigenes Frauen-Stadion
-
Trump zu König Charles III.: Die USA haben "keine engeren Freunde" als die Briten
-
Bergarbeiter vor Energieministerium in Ankara beenden ihren Streik
-
Tour de Romandie: Lipowitz Zehnter im Prolog
-
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
-
Zuckerabgabe soll nun doch kommen - Einnahmen für Gesundheitsmaßnahmen
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über Melania Trump
-
Gesundheitsreform und Etat 2027: Koalition bringt Kernvorhaben auf den Weg
-
Sozial Schwächere bei Bildung benachteiligt - besonders Jungen betroffen
-
Spahn und Hoffmann rufen zu sachlicherem Umgang auf - Koalition "außer Tritt"
-
Transport in Richtung Nordsee geplant: Buckelwal in Frachtkahn geschwommen
-
Deutschland schiebt 25 straffällig gewordene Afghanen ab
-
Keine Fortschritte bei Iran-Verhandlungen ersichtlich - Flüssiggas-Tanker durchquert Straße von Hormus
-
Bild: DFL erhält 100 Millionen Euro als Darlehen von adidas
-
Verbraucherschützer begrüßen Zuckerabgabe
Bundesverwaltungsgericht: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig
Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Als mildere Coronamaßnahme wären auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Sie hätten "die Adressaten weniger belastet", befanden die Richter.
Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu Verlassen, "war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte", sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig.
Im zweiten Fall bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen verhängten Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Die Richter wiesen die Revision eines Anwalts gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts zurück, das die Coronamaßnahmen zuvor für rechtmäßig erklärt hatte.
E.Schubert--BTB