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Kabinett beschließt Änderungen an Krankenhausreform
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht "erweiterte Ausnahmen" vor, um den Ländern "mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung" zu ermöglichen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Zudem soll die Reform erst ein Jahr später als bisher geplant voll wirksam werden. Dem Vorhaben muss nun noch der Bundestag zustimmen.
"Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). "Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung." Komplexe Eingriffe sollten in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden.
Die ursprüngliche Reform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach von der SPD habe aber an verschiedenen Stellen "den Praxischeck bisher nicht bestanden". Insbesondere zur Aufrechterhaltung der Versorgung auf dem Land seien Anpassungen nötig gewesen, weil "die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde".
Den Krankenhäusern werde nun genügend Zeit gelassen, "die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen", betonte Warken. "Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich."
Weiterer Teil des Gesetzentwurfes ist eine Änderung beim Transformationsfonds, mit dem der Umbau der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Bislang sollte dieser 50 Milliarden Euro schwere Topf je zur Hälfte von den Ländern und den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gefüllt werden. Den Anteil der Kassen soll jetzt der Bund übernehmen und aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bezahlen.
"Für die ersten vier Jahre übernimmt der Bund jährlich zudem zusätzlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder", teilte das Bundesgesundheitsministerium weiter mit. Zudem sollten aus dem Transformationsfonds künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. Dies ist jedoch auf "krankenhausbezogene Strukturmaßnahmen" begrenzt.
F.Mueller--VB