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Datenschutzbeauftragte: Durch Geheimdienstreform drohen Grundrechtseinschränkungen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sieht durch die von der Regierung geplante Geheimdienstreform massive Risiken für Bürgerrechte. "Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Nachrichtendienste sollten "nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei", gab sie zu bedenken.
"Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit", sagte Specht-Riemenschneider. Sie wies darauf hin, dass Verfassungsschutz und BND nach den Plänen der Regierung künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften. Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das Zulässige hinaus gingen, sollen diese Daten laut der Bundesbeauftragten künftig verwendet werden dürfen. "Der Staat duldet den Rechtsbruch", sagte sie dazu.
Specht-Riemenschneider kritisierte auch, dass der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müsste. "Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig", sagte sie. Außerdem solle die von der Regierung geplante neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, erst ab Anfang 2029 diese Aufgabe übernehmen. Damit werde den Bürgerinnen und Bürgern "für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren".
Bisher ist dafür die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig, soll diese Aufgabe aber zum Jahreswechsel verlieren. Specht-Riemenschneider gibt ihr Amt im September aus gesundheitlichen Gründen auf. Als neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz wählte der Bundestag im Juni den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann.
H.Weber--VB