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Verfassungsgericht: Verbot von Montagsspaziergängen in Freiburg bleibt bestehen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Montag einen Eilantrag gegen das Verbot von sogenannten Montagsspaziergängen in Freiburg abgelehnt. Dabei entschied das Gericht noch nicht darüber, ob ein präventives Verbot solcher unangemeldeter Corona-Demonstrationen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es befand aber, dass die Abwägung möglicher Folgen dagegen spreche, das Verbot bis zu dieser Entscheidung vorläufig zu kippen. (Az. 1 BvR 208/22)
Die Stadt Freiburg hatte Montagsspaziergänge Anfang Januar verboten. Klagen gegen dieses Verbot wurden vom Freiburger Verwaltungsgericht und vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgelehnt, wie das Bundesverfassungsgericht weiter mitteilte. Die Annahme der Verwaltungsgerichte, dass die Spaziergänge offensichtlich deshalb nicht angemeldet würden, um Auflagen zu umgehen, sei "naheliegend". Die Gerichte hätten auch annehmen dürfen, dass Teilnehmer sich überwiegend nicht an Maskenpflicht oder den Mindestabstand halten würden.
Wenn dem Eilantrag nun stattgegeben würde und sich später herausstellte, dass das Verbot rechtmäßig war, wäre der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Allgemeinheit betroffen. Im umgekehrten Fall wäre zwar auch ein Grundrecht betroffen, nämlich das der Versammlungsfreiheit - bei der Abwägung entschied das Gericht aber gegen die Montagsspaziergänge.
Da die Spaziergänge nicht angemeldet worden seien und nicht mit den Behörden kooperiert werde, sei es nicht möglich gewesen, den Protest zu begleiten, statt ihn zu verbieten. Dies sei dem Antragsteller bewusst und falle besonders ins Gewicht, erklärte das Gericht.
Freiburg ist nicht die einzige Stadt, die Montagsspaziergänge verboten hat. Viele andere Orte gingen ähnlich vor. Am Montag machte die Stadt Stuttgart bekannt, dass sie ihr Verbot bis Ende Februar verlängert.
J.Horn--BTB