
-
Pro-Europäische Partei PAS liegt bei wegweisender Parlamentswahl in Moldau deutlich vorne
-
"SZ": CSU-Vize Weber fordert neuen Ton in der Migrationsdebatte
-
Inhaftierter US-Bürger von Taliban in Afghanistan freigelassen
-
Mindestens zwei Tote bei Schusswaffenangriff in Mormonen-Kirche
-
EU-Umweltagentur fordert mehr Nachhaltigkeit und bessere Klimaanpassung
-
Team Europa gewinnt erneut den Ryder Cup
-
Teilergebnisse: Pro-Europäische Partei PAS liegt bei Parlamentswahl in Moldau vorn
-
NFL: Zwei Touchdowns für St. Brown bei Lions-Heimsieg
-
Stichwahlen in Nordrhein-Westfalen: SPD gewinnt in Köln, CDU in Dortmund
-
Baumgart schaut zu: Union nur remis gegen HSV
-
USA: Mann tötet mindestens einen Menschen bei Angriff auf Mormonen-Kirche
-
SPD-Politiker Burmester gewinnt in Köln Stichwahl um Oberbürgermeisteramt
-
Amtsinhaber Eric Adams steigt aus Rennen um New Yorker Bürgermeisteramt aus
-
CDU-Amtsinhaber Keller gewinnt Stichwahl um Oberbürgermeisterposten in Düsseldorf
-
USA: Tödlicher Schusswaffenangriff auf Mormonen-Kirche - Trump: "Angriff auf Christen"
-
US-Abgeordnete zeigen vor drohender Haushaltssperre Gesprächsbereitschaft
-
CDU-Kandidat Rehbein gewinnt in Hagen Stichwahl um Oberbürgermeisteramt gegen AfD
-
England: Woltemade trifft gegen Arsenal - und verliert
-
Fragwürdiger Elfmeter: Stuttgart dreht Spiel in Köln
-
SPD-Kandidatin Henze gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Gelsenkirchen gegen AfD
-
SPD-Amtsinhaber Link gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Duisburg gegen AfD
-
NFL-Gastspiel in Dublin: Rodgers und Steelers schlagen Vikings
-
Bewohner von Zürich stimmen für Verbot von Laubbläsern
-
Hoffnung auf Durchbruch: Treffen Trumps mit Netanjahu mit Spannung erwartet
-
DEL: Berlin kassiert vierte Pleite in Folge
-
Zwei Tote nach Brandstiftung in Berliner Arbeiterunterkunft - Mordverdacht
-
Innenministerium verhandelt im Oktober in Kabul mit Taliban über Abschiebungen
-
Klub-WM: Magdeburg stürmt ins Halbfinale
-
Rad-WM: Pogacar rast als Solist zum Titel in Ruanda
-
Krisen-Duell: Hertha siegt beim Club
-
Sieg gegen Bielefeld: Hannover schließt zur Spitze auf
-
Vor EU-Treffen: Dänemark verbietet landesweit alle zivilen Drohnenflüge
-
Italien wieder Volleyball-Weltmeister
-
Nächtliche russische Angriffswelle in der Ukraine - polnische Kampfjets steigen auf
-
"Bild": Koalition erwägt Streichung von Pflegestufe 1
-
Starmer schwört Labour anlässlich von Parteitag auf Kampf gegen Rechtspopulisten ein
-
625 Meter über Schlucht: Höchste Brücke der Welt in China eröffnet
-
Gedränge bei sengender Hitze: 39 Tote bei Massenpanik in Indien
-
CDU-Fraktionsvize will NVA-Soldaten als Bundeswehr-Reservisten
-
EU oder Russland: Richtungsweisende Parlamentswahl in Moldau
-
Prien: Bund muss sich auf mögliche Rückkehr von Zivildienst vorbereiten
-
Finanz-Websites: Iranische Währung nach Reaktivierung von UN-Sanktionen auf Rekordtief
-
"Aufrührerisches" Verhalten: USA wollen Kolumbiens Präsidenten sein Visum entziehen
-
Nato: Nach Drohnen-Vorfällen in Dänemark verstärkte Wachsamkeit und Mittelaufstockung
-
Rudern: Olympiasieger Zeidler holt WM-Silber
-
Spannungen mit den USA: Venezuela hält Militärübungen ab
-
Marc Márquez zum siebten Mal MotoGP-Weltmeister
-
Boxen: Tiafack gewinnt Debüt in Nordamerika
-
Peking: Lys nach erstem Top-10-Sieg im Achtelfinale
-
Bei Müller-Rückkehr: Whitecaps retten Punkt und Cup

Bundesverwaltungsgericht berät über Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)
Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.
Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. "Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten", sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren "unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten" anhängig.
Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.
In der Verhandlung wurden unter anderem die Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Corona-Impfung bei der Bundeswehr und die Gefährlichkeit des Coronavirus allgemein diskutiert. Laut den Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums dient die Regelung für Basisimpfungen "insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten".
Die Beschwerdeführer argumentierten, in der bei der Bundeswehr betroffenen Altersklasse zwischen 18 und 65 Jahren drohten in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe, zumindest seien bislang keine Zahlen dazu vorgelegt worden. Sie sehen keine Rechtsgrundlage für "eine so weitreichende Regelung" wie die Pflichtimpfung für Soldaten und verwiesen darauf, dass eine Covid-19-Impfung auch potenziell tödlich sein könne.
Die Rechtsvertreter der beiden Offiziere sehen durch die Pflichtimpfung daher unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Leben betroffen. Zudem gehe es um die Würde der Menschen, wenn diese genötigt würden, an "einer Studie teilzunehmen", sagten die Anwälte mit Blick auf die neuartigen mRNA-Impfstoffe. Es gehe zudem um die Berufsfreiheit, denn Soldaten, die die Impfung nicht duldeten, riskierten am Ende ihren Beruf.
Die Gegenseite bestritt, dass es sich bei den Corona-Impfungen um ein "Experiment" handle. Als der Vorsitzende Richter darauf verwies, dass es sich laut Bundesverteidigungsministerium auch nicht um eine "Zwangsimpfung" handle, gab es laute Lacher aus dem Zuschauerraum, wo offensichtlich zahlreiche Impfkritiker die Verhandlung verfolgten. Auch an anderer Stelle verbat sich Häußler Beifall aus dem Publikum. Ob es noch am Montag eine Entscheidung geben wird, war zunächst unklar.
M.Ouellet--BTB