-
Remis gegen Südafrika: Schicks Tschechen droht das Aus
-
"Im Prinzip": Neuer plant DFB-Abschied nach der WM
-
Konfettiregen über New York: Knicks frenetisch gefeiert
-
UN-Menschenrechtskommissar: Offensive auf sudanesische Stadt Al-Obeid muss gestoppt werden
-
EU-Gipfel in Brüssel beginnt mit Selenskyj als Gast
-
Iran-Gespräche: US-Vizepräsident Vance könnte am Wochenende in die Schweiz reisen
-
UN-Klimachef warnt in Bonn vor "Rosinenpicken" beim Klimaschutz
-
In Peine entkommener Straftäter in Italien gefasst
-
Schiffsverfolgungsdienste: Acht Schiffe durchqueren Straße von Hormus
-
Netanjahu ruft zu Erhalt von "lebenswichtiger" Beziehung zu den USA auf
-
Rentenkommission beschließt Empfehlungen - aber vorerst nicht einstimmig
-
Tunesien und Japan im 1000. WM-Spiel - Sondertrikot für Referee
-
Schweiz steuert auf Referendum über Neubau von Akw zu
-
Brasilien: Neymar fehlt auch gegen Haiti
-
Merz will "in Ruhe" über möglichen Hormus-Einsatz beraten
-
Halle: Zverev nach Sieg über Hanfmann im Viertelfinale
-
Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni
-
US-iranisches Abkommen: Pakistanischer Premier verschiebt Besuch in der Schweiz
-
Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen
-
Niederländischer Rechtspopulist Wilders hofft auf mehr rechte EU-Regierungschefs
-
Israels Armee will trotz US-iranischem Rahmenabkommen weiter im Libanon operieren
-
Überprüfung der US-Truppenpräsenz: Washington erhöht Druck auf Nato-Verbündete
-
Korruptionsermittlungen nun auch gegen Töchter von Spaniens Ex-Regierungschef Zapatero
-
SPD-Fraktion: Verabschiedung der Gesundheitsreform wird verschoben
-
"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform
-
Rentenkommission einigt sich auf Empfehlungen - aber offenbar nicht einstimmig
-
Hegseth: Iran muss auf Atomwaffen verzichten - USA können sonst wieder losschlagen
-
IAEA bereit zur Unterstützung von Umsetzung des US-iranischen Rahmenabkommens
-
Koalition uneins über mögliche Änderungen an Selbstbestimmungsgesetz
-
Irans Präsident bezeichnet Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges als "historisch"
-
Notfallseelsorge der christlichen Kirchen rückt zu 32.000 Einsätzen aus
-
Lys gegen Switolina in Berlin chancenlos
-
Mietwagen nach Unfall: Fiktiver Preis für höherwertiges Auto nicht entscheidend
-
"Beleidigte Leberwurst": Scharfe Kritik an Wadephuls Überlegung zu UN-Kürzungen
-
Schweiz: Gespräche über Einzelheiten zum US-iranischen Rahmenabkommen ab Freitag
-
USA erhöhen Druck auf Nato-Verbündete - Pistorius fordert "mehr Zeit" für Übergang
-
CDU-Außenpolitiker Laschet plädiert für diplomatischen Dialog mit Russland
-
Verdi ruft Beschäftigte von Ikea zu Streiks am Freitag auf
-
Größter ukrainischer Drohenangriff auf Moskau seit Jahren - Ölraffinerie getroffen
-
Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag
-
Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Israel will Kontakt zur EU-Außenbeauftragen Kallas abbrechen
-
EU-Parlament beschließt Recycling-Regeln für Autos
-
Gewerkschaften und Studierendenvereinigungen dringen auf Bafög-Erhöhung
-
Venezuela: Mutter von getötetem Dissidenten macht Maduro-Regierung schwere Vorwürfe
-
Berechnung von Schufa-Wert: Bundesgerichtshof verhandelt über Anspruch auf Auskunft
-
Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen
-
Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden
-
Presse: Rentenkommission einigt sich mehrheitlich auf Empfehlungen
-
Reeder: Normaler Schiffsverkehr durch Straße von Hormus dürfte noch dauern
Bundesverwaltungsgericht berät über Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)
Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.
Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. "Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten", sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren "unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten" anhängig.
Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.
In der Verhandlung wurden unter anderem die Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Corona-Impfung bei der Bundeswehr und die Gefährlichkeit des Coronavirus allgemein diskutiert. Laut den Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums dient die Regelung für Basisimpfungen "insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten".
Die Beschwerdeführer argumentierten, in der bei der Bundeswehr betroffenen Altersklasse zwischen 18 und 65 Jahren drohten in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe, zumindest seien bislang keine Zahlen dazu vorgelegt worden. Sie sehen keine Rechtsgrundlage für "eine so weitreichende Regelung" wie die Pflichtimpfung für Soldaten und verwiesen darauf, dass eine Covid-19-Impfung auch potenziell tödlich sein könne.
Die Rechtsvertreter der beiden Offiziere sehen durch die Pflichtimpfung daher unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Leben betroffen. Zudem gehe es um die Würde der Menschen, wenn diese genötigt würden, an "einer Studie teilzunehmen", sagten die Anwälte mit Blick auf die neuartigen mRNA-Impfstoffe. Es gehe zudem um die Berufsfreiheit, denn Soldaten, die die Impfung nicht duldeten, riskierten am Ende ihren Beruf.
Die Gegenseite bestritt, dass es sich bei den Corona-Impfungen um ein "Experiment" handle. Als der Vorsitzende Richter darauf verwies, dass es sich laut Bundesverteidigungsministerium auch nicht um eine "Zwangsimpfung" handle, gab es laute Lacher aus dem Zuschauerraum, wo offensichtlich zahlreiche Impfkritiker die Verhandlung verfolgten. Auch an anderer Stelle verbat sich Häußler Beifall aus dem Publikum. Ob es noch am Montag eine Entscheidung geben wird, war zunächst unklar.
M.Ouellet--BTB