-
Merz will "Vorrang für Wachstum": CDU verabschiedet Maßnahmenpaket
-
Mieten zum Jahresende stark gestiegen - Wohnungsinserate zurückgegangen
-
Bätzing gibt Vorsitz von katholischer Deutscher Bischofskonferenz nach sechs Jahren ab
-
Erstochener 30-Jähriger in Einbeck: Polizei sucht 37-jährigen Verdächtigen
-
Grönland: EU sucht nach Trumps Zolldrohungen Gespräch - und prüft Gegenmaßnahmen
-
Merz erhält Einladung an al-Scharaa nach Besuchsabsage aufrecht
-
Schadenersatzforderung nach Coronaimpfung: Weitere Klage vor Gericht gescheitert
-
Merz widerspricht Bericht über Streit mit Spahn - keine Kabinettsumbildung
-
"Vorrang für Wachstum": CDU fordert mehr Maßnahmen zu Stärkung der Konjunktur
-
Freisprüche nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen
-
Merz zu Trumps Grönland-Drohung: Zölle würden insbesondere US-Konsumenten schaden
-
Medien: Mitgliedstaaten in Trumps "Friedensrat" sollen eine Milliarde Dollar zahlen
-
Bundesregierung führt neue E-Auto-Prämie ein - Kritik an Förderung für Plugins
-
Baden-Württemberg: Urteil gegen Lebensberater wegen Vergewaltigungen rechtskräftig
-
Frankfurter Trainersuche: Krösche hat klare Vorstellungen
-
Prinz Harry zu Prozess gegen Boulevardzeitungsverlag in London
-
Japans Regierungschefin Takaichi setzt Neuwahl für den 8. Februar an
-
ADAC warnt für Wochenende vor Ausflugsverkehr in Richtung Alpen
-
Julio Iglesias fordert Abweisung von Klage wegen sexueller Gewalt
-
Kreml: Putin zur Teilnahme an Trumps "Friedensrat" für Gazastreifen eingeladen
-
Bundesregierung führt E-Auto-Prämie rückwirkend ab Anfang 2026 wieder ein
-
Trumps Regierung lädt Deutschland in Gaza-"Friedensrat" ein - Teilnahme offen
-
Kinderpornos und extremistische Graffitis: Razzia bei Jugendlichem in Baden-Württemberg
-
Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader
-
Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig
-
Schweres Zugunglück in Spanien: Mindestens 39 Todesopfer
-
Politiker in Video in Wehrmachtsuniformen gezeigt: Geldstrafe in Niedersachsen
-
Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen
-
Polizistin leiht sich Fahrrad von Passant und schnappt damit Ladendieb
-
Chiles Präsident ruft wegen Waldbränden mit mindestens 19 Toten Notstand aus
-
Startups aus Deutschland sammelten 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro von Investoren ein
-
Klingbeil zu Trumps Zolldrohung: "Wir lassen uns nicht erpressen"
-
Infantino verurteilt Final-Chaos beim Afrika-Cup
-
Grönland-Krise: Preise für Gold und Silber steigen - Aktienkurse sinken
-
Grönland-Krise: Preise für Gold und Silber steigen auf neue Rekordhöhen
-
CDU-Mittelständler wollen Verbeamtungen stark beschränken
-
Zahl der Privatschulen in Deutschland in vergangenen Jahren auf rund 3800 gestiegen
-
Australian Open: Maria und Seidel früh ausgeschieden
-
Chile ruft wegen Waldbränden mit mindestens 19 Toten Notstand aus
-
Final-Chaos beim Afrika-Cup: "War beschämend"
-
Ewige NBA-Scorerliste: Durant überholt "Idol" Nowitzki
-
Minusgrade, Schnee und Overtime: Rams ringen Bears nieder
-
"Finale" gegen Spanien: Handballer kämpfen um EM-Hauptrunde
-
CDU-Arbeitnehmerflügel will Minijobs stark einschränken
-
"Robbery"-Vergleiche in München: "Mag das überhaupt nicht"
-
Bitterling: "Noch ein, zwei Stellschrauben"
-
Fokus auf Rom: VfB hakt Dämpfer ab
-
Klinsmann: DFB-Auswahl bei WM "immer im Favoritenkreis"
-
"Trainer darf lächeln": Baumgarts goldenes Händchen
-
Aufgabe: Erstrundenaus für "Zverev-Schreck" Auger-Aliassime
Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage wegen eines behaupteten Schadens nach einer Coronaimpfung abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld scheitere schon daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, erklärten die Richterinnen und Richter am Mittwoch. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2021 dreimal impfen lassen.
Sie gab an, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Vom Impfstoffhersteller Biontech verlangte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg.
Bei der ersten Zulassung des Impfstoffs sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen, führte das Gericht aus. Eine Haftung könne sich darum nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Solche negativen Risiken seien nachträglich aber nicht bekannt geworden.
Die Sicherheit des Impfstoffs sei zuletzt Ende August vergangenen Jahres im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virusvariante durch die Europäische Arzneimittelagentur bestätigt worden. Der angepasste Impfstoff sei dann von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen worden. Damit sei bindend festgestellt, "dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist", teilte das Gericht mit.
Die Klägerin habe nicht ausreichend erklärt, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden gebe. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe.
Es gebe keine aussagekräftigen Krankenunterlagen und auch keine Untersuchungsberichte zum Gesundheitszustand der Frau vor der Impfung, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
A.Zbinden--VB