
-
Er hatte gegen Trump ermittelt: US-Behörde ermittelt gegen früheren Sonderermittler Smith
-
Hunderttausende Jugendliche feiern Papst Leo XIV. beim Weltjugendtreffen in Rom
-
Zehntausende Israelis demonstrieren für Freilassung der Geiseln
-
Aufsteiger Bielefeld schießt dezimierte Düsseldorfer ab
-
Zusammenstöße bei einwanderungsfeindlichen Protesten in Großbritannien
-
Geplatzte Ader: Hoeneß wohl in Krankenhaus gebracht
-
Bundeswehr wirft weitere Hilfsgüter über dem Gazastreifen ab
-
Razzien gegen Migranten: US-Berufungsgericht untersagt willkürliche Festnahmen
-
"Es hilft": Kimmich freut sich über Rückkehr auf die Sechs
-
Türkei beliefert Syrien mit Erdgas aus Aserbaidschan
-
Frauen-Tour: Ferrand-Prévot vor Gesamtsieg
-
FC Bayern siegt beim Einstand von Díaz
-
Serbiens Präsident Vucic will Hafturteil gegen bosnischen Serbenführer Dodik nicht anerkennen
-
Formel 1: Leclerc erobert Startplatz eins in Ungarn
-
"Provokative" Äußerungen von Russlands Ex-Präsident: Trump entsendet Atom-U-Boote
-
Katic erleidet Gehirnerschütterung bei Schalke-Debüt
-
Späte Niederlage für Klose und Nürnberg
-
Dreierpack: Lidberg sorgt für Bochumer Fehlstart
-
Köhler Vierte - Gose schwimmt auf Platz sechs
-
Etappensieg für Trump: Von Biden ernanntes Fed-Vorstandsmitglied zieht sich zurück
-
US-Sondergesandter Witkoff trifft Angehörige israelischer Geiseln
-
Bundesregierung fordert von Israel Sicherung der Versorgung im Gazastreifen
-
Von Trump sanktionierter brasilianischer Richter geht weiter gegen Bolsonaro vor
-
Wadephul hat Sicherheitskabinett zu Lage in Nahost unterrichtet
-
Schwimm-WM: Köhler Vierte über 50 m Schmetterling
-
RSG: Varfolomeev gewinnt alle vier Gerätefinals
-
Vertreter Guatemalas wollen US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" besuchen
-
Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren
-
"Aus voller Überzeugung": HSV verlängert mit Trainer Polzin
-
Justizministerin Hubig zurückhaltend zu Einsatz von Analyse-Software Palantir
-
Kolumbiens Ex-Präsident Uribe zu zwölf Jahren Hausarrest und Geldstrafe verurteilt
-
Ehemaliger Pornodarsteller wird Gleichstellungsminister in Kolumbien
-
Brasilianischer Richter will US-Sanktionen wegen Bolsonaro-Prozess "ignorieren"
-
Schwimm-WM: Wellbrock als Schnellster ins 1500-m-Finale
-
Wechselwunsch: "Legende" Son will Tottenham verlassen
-
"Sehr, sehr stolz": Muslic genießt, Schalke feiert
-
Lipowitz sucht "Abstand" - und plant nächstes "Highlight"
-
Marca: Rentenvertrag für Messi in Miami?
-
Nach Verhängung hoher Zölle: Demonstranten in Brasilien zünden Trump-Puppen an
-
Reaktion auf Lage im Gazastreifen: Wadephul informiert Merz über Nahost-Reise
-
Lys verliert in Montreal gegen Swiatek
-
Flugzeugabsturz in Washington: Höhenmesser im Hubschrauber zeigte wohl falsche Höhe an
-
Arbeitsministerin: Forderung nach längerer Lebensarbeitszeit ist "Scheindebatte"
-
SPD-Chefin Bas fordert besseres Konfliktmanagement in Koalition
-
Vorwurf der Vergewaltigung: PSG-Verteidiger Hakimi droht Prozess
-
Trump-Druck auf die Fed: Von Biden ernanntes Vorstandsmitglied geht
-
Epstein-Komplizin Maxwell in weniger gesichertes Gefängnis in Texas verlegt
-
Traumstart für Muslic: Schalke bezwingt Aufstiegsfavorit Hertha
-
3. Liga ohne Auftaktsieger: Remis zwischen Essen und München
-
Kolumbiens Ex-Präsident Uribe zu zwölf Jahren Hausarrest verurteilt

Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie befasst: Am Donnerstag wurde in Karlsruhe über die Frage verhandelt, ob ein Bundesland einem Gastwirt Entschädigung für die Coronamaßnahmen zahlen muss. Dies sei eine Frage von "sehr grundsätzlicher Bedeutung", sagte der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen. (Az. III ZR 79/21)
Im konkreten Fall geht es um eine Gaststätte mit Hotel in Brandenburg. Insgesamt müssten sich die Gerichte in Deutschland mit vielen ähnlichen Rechtsstreits befassen, erklärte Herrmann zu Beginn der Verhandlung.
Das Land Brandenburg ließ im März vor zwei Jahren, wie die anderen Bundesländer auch, die Gaststätten vorübergehend schließen. Touristen durften im Hotel nicht mehr übernachten, der Kläger durfte nur noch einen Abholservice für Getränke anbieten. Er bekam zwar Corona-Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro von der brandenburgischen Investitionsbank, das reiche aber bei Weitem nicht aus, wie sein Anwalt vor Gericht erläuterte.
Der Betriebsausfall sei "enorm", jeden Tag seien dem Gastwirt Umsätze in Höhe von mehr als 5400 Euro entgangen. Er fordert nun noch 27.000 Euro. Dabei geht es erst einmal um einen Zeitraum von sechs Wochen. Insgesamt sei das Lokal deutlich länger geschlossen gewesen, sagte die Tochter des Klägers, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Auch nach dem Ende des Lockdowns hätten die Einnahmen nicht mehr die Höhe von vor der Pandemie erreicht.
In den Vorinstanzen, vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg, hatte die Klage keinen Erfolg. Herrmann deutete nun an, dass sie auch vor dem BGH scheitern könnte. Der Staat hafte hier womöglich nicht.
Der Anwalt der klagenden Familie argumentierte unter anderem, dass seine Mandanten ein "Sonderopfer" erbracht hätten, da die Maßnahmen sie im Vergleich zu anderen besonders schwer getroffen hätten. Auch würde gegen das Gleichheitsgebot verstoßen: Sowohl mit dem Coronavirus Infizierte als auch Gesunde - wie der Kläger - hätten sich an das Verbot halten müssen.
Der Anwalt des Landes Brandenburg war anderer Meinung. Es gehe nicht um die Infektion einzelner Gastwirte, sondern um die allgemeine Ansteckungsgefahr in Gaststätten, argumentierte er. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie träfen viele Menschen.
Zudem habe Corona insgesamt einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft, dies sei nicht nur eine Folge der Schutzmaßnahmen. "Wie die Folgen einer solchen Pandemie zu behandeln sind, ist Aufgabe des Gesetzgebers", sagte er.
Der BGH will voraussichtlich in zwei Wochen eine Entscheidung verkünden, wie Herrmann ankündigte. Ende Januar war ein Gastwirt in Karlsruhe mit einer Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die im Lockdown nicht zahlte. Auch diese Entscheidung wirkte sich auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland aus.
B.Shevchenko--BTB