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Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen Waffenexporte nach Israel ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Klagen gegen die Genehmigung von Kriegswaffenexporten nach Israel abgewiesen. Die von mehreren Palästinensern aus dem Gazastreifen eingereichten Klagen seien unzulässig, entschied das Gericht am Mittwoch. So begehre ein Kläger etwa "vorbeugenden Rechtsschutz" mit Blick auf mögliche künftige Entscheidungen unter Missachtung völkerrechtlicher Vorgaben, wovon "gegenwärtig" nicht auszugehen sei.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe im August den vorläufigen Stopp der Genehmigung von Waffenexporten nach Israel verkündet, erklärte das Gericht zur Begründung. Daher benötigten die Kläger "derzeit keine gerichtliche Entscheidung". Auch im zweiten Fall, bei dem es um die nachträgliche Einstufung einer 2023 erteilten Genehmigung zur Ausfuhr von tragbaren Panzerabwehrwaffen ging, sei die Klage aus prozessualen Gründen abgelehnt worden, hieß es. (Az. VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)
Eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit sei rechtlich nur möglich, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe. Diese liege unter anderem deshalb nicht vor, weil sich die Lage im Gazakonflikt gegenüber der Lage im Herbst 2023 inzwischen "grundlegend geändert" habe. Die Bundesregierung könne daher gar nicht unter den gleichen Bedingungen wie vor zwei Jahren eine etwaige neue Entscheidung treffen.
I.Stoeckli--VB