-
Klopp will sich "Fahne zurückholen"
-
Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Paris begrüßt engere Beziehungen zwischen der EU und Kanada
-
Orange ist für alle Baumärkte da
-
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
-
Diesel so teuer wie nie: Spritpreise klettern weiter
-
UNO warnt vor weiterem Rückgang weltweiter Wasserreserven
-
Klopp macht ter Stegen "für den Moment" zur Nummer eins
-
24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern
-
Aufholjagd bei industrieller KI: Europa macht bei Investitionen Boden gut
-
Neues Allzeithoch: Auftragsbücher der Industrie füllen sich weiter
-
Gleich zwei Kader: Klopp beruft 44 Spieler - 16 Debütanten
-
Forsa weist Zweifel von Merz-Sprecher an Seriosität von Umfragen zurück
-
Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet
-
Brand in Einfamilienhaus in Sachsen-Anhalt: Vater und fünfjähriger Junge tot
-
Justizministerin kündigt härtere Strafen bei Angriffen auf Bahn-Beschäftigte an
-
RKI: Zahl von Hitzetoten etwas niedriger als bislang angenommen
-
Wissenschaftler: Klimawandel ein Haupttreiber für Sturzflut im Himalaya
-
Unionsfranktionschef Frei nimmt Merz in Schutz
-
Sammlung Haupt: Was Geld über uns Menschen verrät
-
NFL-Star Kelce Opfer eines Millionen-Betrügers
-
Mit 100. Tor: Messi köpft Miami zum nächsten Titel
-
Klopp legt los - erster Kader um 10.00 Uhr
-
Andrich trotz Dreier kritisch: "Kein gutes Spiel von uns"
-
Ilzer auf Kreta: "Favoritenrolle gewinnt keine Spiele"
-
Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche
-
Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"
-
Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen
-
Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter
-
Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König
-
Von der Leyen stellt Gesetzesvorschlag für Social-Media-Verbot vor
-
Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament
-
Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet
-
Russen stimmen bis Sonntag über neues Parlament ab
-
Trump droht EU mit Handelsstopp bei engerer Partnerschaft mit Kanada
-
US-Kongress stimmt für deutlich verschärfte Russland-Sanktionen
-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
Wie weit der Datenschutz im Privatbereich geht, will der Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen. In zwei skurril klingenden Fällen legte er den europäischen Richterinnen und Richtern am Donnerstag in Karlsruhe Fragen vor. Einmal ging es um den Streit zweier Freundinnen, das andere Mal um die Überwachung der eigenen Mutter in der Wohnküche. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)
Von den beiden Freundinnen arbeitete die eine in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. Dann zerstritten sich die beiden. Die andere Frau leitete die Chats an die Arztpraxis weiter, und die Angestellte wurde gekündigt. Sie zog vor Gericht und fordert Schadenersatz von 7500 Euro.
Im Fall der Wohnküche starb die Klägerin inzwischen. Ihre Erben führen den Rechtsstreit aber weiter. Die ältere Frau klagte gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Sie gaben an, dass die Mutter Münzen gestohlen habe. Die Mutter sah einen Verstoß gegen den Datenschutz, sie forderte Schmerzensgeld.
In beiden Fällen spielt die sogenannte Haushaltsausnahme des europäischen Rechts eine Rolle. Diese besagt, dass die Regeln der Datenschutzgrundverordnung im Privatbereich nicht uneingeschränkt gelten. Der Verordnung zufolge greift die Ausnahme, wenn persönliche Daten "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" verarbeitet werden. Der BGH will wissen, was genau darunter zu verstehen ist.
Wann der EuGH antwortet, ist noch nicht bekannt. Meist dauert es einige Monate bis zum Urteil in Luxemburg. Nach der Antwort werden die Fälle vom BGH entschieden. Er orientiert sich dabei an der Rechtsauffassung der europäischen Richterinnen und Richter.
H.Kuenzler--VB