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Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt
Wegen der strafrechtlichen Verfolgung einer einheimischen Investigativ-Journalistin hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Aserbaidschan verurteilt. Die Straßburger Richter befanden am Dienstag, dass Aserbaidschan gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, insbesondere gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren.
Die 1976 geborene Klägerin war 2014 und 2015 in Aserbaidschan wegen mehrerer Straftaten angeklagt worden. Ein Gericht des Kaukasus-Staates verurteilte sie schließlich wegen Steuerhinterziehung und illegaler unternehmerischer Tätigkeit, weil sie für ausländische Medien ohne entsprechende Akkreditierung gearbeitet hatte.
Die Journalistin hatte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen und geltend gemacht, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Akkreditierung für Journalisten gebe, auch nicht für jene, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiten. Sie habe daher nicht wissen können, dass ihre freiberufliche Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Zudem warf sie der Justiz ihrer Heimat vor, die Anschuldigungen konstruiert zu haben, um sie an investigativer Berichterstattung zu hindern.
Aserbaidschan wurde dazu verurteilt, der Klägerin 12.000 Euro Entschädigung und 4000 Euro für Verfahrenskosten zu zahlen. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte Aserbaidschan bereits 2020 wegen der Festnahme und Inhaftierung derselben Journalistin im Jahr 2014 verurteilt. Sie recherchierte zu dieser Zeit über das Umfeld von Präsident Ilham Alijew. Das Gericht war damals bereits zu dem Schluss gekommen, dass die gegen sie eingeleiteten Verfahren darauf abzielten, sie "zum Schweigen zu bringen".
L.Wyss--VB