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Verbotene Exporte von Sicherheitstechnik: Anklage in Kaiserslautern erhoben
Wegen verbotener Exporte von Sicherheitstechnik hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen einen Geschäftsmann und zwei leitende Firmenmitarbeiter aus Rheinland-Pfalz erhoben. Sie stehen im Verdacht, verbotenerweise Sicherheitstechnik in nicht-europäische Länder verkauft zu haben, wie das mit den Ermittlungen befasste Zollfahndungsamt im nordrhein-westfälischen Essen am Freitag mitteilte. Die Exporte sollen gegen die Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union sowie EU-Sanktionen gegen Myanmar verstoßen haben.
Nach Angaben der Ermittler sollen die Beschuldigten zwischen Mitte 2019 und Anfang 2024 in insgesamt 16 Fällen unter anderem Satellitenaufklärungssysteme nach Vietnam, Aserbaidschan, Bangladesch, Indonesien, Nigeria und Pakistan geliefert haben. Zudem sei ein Gesichtserkennungssystem entgegen dem EU-Myanmar-Embargo ausgeführt worden. Die Genehmigungspflicht sei teilweise durch Umwege der Exporte über Drittländer wie die Schweiz oder falsche Angaben zu den Gütern verschleiert worden.
Den Verantwortlichen der Firma mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße wird gewerbsmäßige unerlaubte Ausfuhr nach dem Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Zwei der Beschuldigten bestritten demnach den Tatvorwurf. Sie gaben an, die Exporte seien nicht verboten gewesen und jedenfalls nicht vorsätzlich gegen ein Embargo erfolgt. Der Dritte machte den Angaben zufolge von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einziehung von rund acht Millionen Euro. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Kaiserslautern entscheiden.
T.Suter--VB