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Georgia: Ermittlungen gegen Trump zu Wahlbeeinflussung 2020 eingestellt
Juristischer Erfolg für US-Präsident Donald Trump: Die Justiz im US-Bundesstaat Georgia hat Ermittlungen gegen Trump wegen mutmaßlicher Wahlmanipulation im Jahr 2020 eingestellt. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen den Republikaner, das seit seiner Wiederwahl vor gut einem Jahr fallengelassen wird.
Die Anklage hatte Trump und 14 weiteren Verantwortlichen den Versuch vorgeworfen, seine Wahlniederlage gegen den Demokraten Joe Biden 2020 mit illegalen Mitteln abzuwenden. Der abgewählte Rechtspopulist hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Bundesstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden".
Der zuständige Staatsanwalt Pete Skandalakis legte den Fall am Mittwoch mangels Beweisen zu den Akten, ein Richter bestätigte anschließend die Verfahrenseinstellung. Skandalakis schrieb dazu, es sei grundsätzlich nicht illegal, ein Wahlergebnis zu beanstanden. Für Manipulation gebe es keine ausreichenden Belege.
Skandalakis hatte den Fall erst Anfang November übernommen. Das Fallenlassen der Anklage erfolge "nach gründlicher Prüfung der Aktenlage" und diene "den Interessen der Gerechtigkeit", betonte der Staatsanwalt.
"Es gibt keine realistische Aussicht darauf, dass ein amtierender Präsident gezwungen wird, in Georgia vor Gericht zu erscheinen, um sich den Vorwürfen in dieser Anklage zu stellen", schrieb Skandalakis in seiner 23-seitigen Stellungnahme. "Die aktuelle Amtszeit von Donald J. Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika endet erst am 20. Januar 2029; bis zu diesem Zeitpunkt werden acht Jahre seit dem betreffenden Telefonat vergangen sein." Es sei nicht im Interesse der Bürger von Georgia, wenn der Bundesstaat den Fall "weitere fünf bis zehn Jahre verfolge", schloss der Chefermittler.
Die Justiz in Georgia hatte Trump im August 2023 angeklagt. Allerdings kamen die Ermittlungen bald ins Stocken. Ein Berufungsgericht zog die zuständige Staatsanwältin Fani Willis Ende 2024 von dem Fall ab, weil sie "unangemessene" Beziehungen zu einem Sonderermittler gehabt haben soll.
Zuvor hatte die US-Justiz bereits auf Bundesebene zwei Strafverfahren gegen Trump eingestellt: Dazu zählt ebenfalls eines wegen Wahlmanipulation im Jahr 2020. Das zweite betraf das Lagern geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
In dem Fall in Georgia wurde auch gegen Trump-Vertraute ermittelt. Zwei von ihnen hatte der Präsident Anfang November nach Bundesrecht begnadigt: Seinen früheren Anwalt Rudy Giuliani, ehemals Bürgermeister von New York, sowie seinen früheren Stabschef Mark Meadows.
R.Flueckiger--VB