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Bewährungsstrafe für Vermögensberater wegen hochspekulativer Investitionen
Weil er Anleger mit hochspekulativen Geschäften um hohe Geldsummen gebracht hat, ist ein Mann aus Saerbeck in Nordrhein-Westfalen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Münster sprach den 53-Jährigen des Betrugs in 18 Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann als Vermögensverwalter angestellt und hatte bei privaten Anlagen selbst Verluste erlitten. Um diese auszugleichen, investierte er die ihm überlassenen Gelder entgegen der Anweisungen der Anleger in hochspekulative und risikoreiche Anlagen.
Als dies scheiterte, musste der Mann 2021 einen Totalverlust der ihm überlassenen Gelder feststellen und offenbarte sich den Anlegern. Die Anklage war von 39 Betrugsfällen und einem Schaden von mehr als zwei Millionen Euro ausgegangen.
Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Wegen der überlangen Verfahrensdauer gelten zwei Monate der verhängten Bewährungsstrafe als bereits vollstreckt. Das Urteil fiel am Freitag.
T.Suter--VB