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Vorgehen von Brandenburger AfD gegen befristete Coronaregeln großteils ohne Erfolg
Die AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag ist mit ihrem Vorgehen gegen Coronaschutzmaßnahmen vom Oktober 2020 größtenteils gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Potsdam gab den AfD-Abgeordneten nur in Bezug auf die Maskenpflicht teilweise Recht, wie es am Freitag mitteilte. Der Antrag richtete sich gegen alle diese Vorschriften, die vorübergehend für einen Monat in der Pandemie gegolten hatten, hatte in Bezug auf die anderen Maßnahmen aber keinen Erfolg.
Das Gericht erklärte, dass die Anordnung der Maskenpflicht zwar gerechtfertigt war. Die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte seien aber teilweise nicht ausreichend bestimmt gewesen. So sei es für Besucher und Betreiber beispielsweise von Gaststätten nicht ersichtlich gewesen, ob schon die Verordnung selbst oder erst das Hygienekonzept zum Tragen der Maske verpflichtete.
Die entsprechenden Regelungen wurden für nichtig erklärt. Weitere Regelungen zur Maskenpflicht etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulen seien dagegen konkret genug und mit der Verfassung vereinbar gewesen, erklärte das Gericht.
H.Gerber--VB