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Staatsanwaltschaft hält deutschen Maddie-Verdächtigen weiterhin für gefährlich
Der kurz vor seiner Haftentlassung stehende deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft weiterhin gefährlich. "Aus unserer Sicht muss man davon ausgehen, dass er wieder rückfällig wird", sagte der Sprecher der für dessen Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig, Christian Wolters, der Nachrichtenagentur AFP. Das entspreche der Einschätzung eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen im letzten gegen Christian B. geführten Strafprozess.
B. habe während seiner Haft keine Therapien durchlaufen, fügte Wolters an. Die Staatsanwaltschaft habe unter anderem beantragt, dass er als Bewährungsauflage nach der Strafverbüßung eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen solle. B. soll unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt werden und außerdem nur mit gerichtlicher Erlaubnis ins Ausland reisen dürfen. Eine Entscheidung des Gerichts lag der Staatsanwaltschaft demnach noch nicht vor.
B. verbüßt bis 17. September eine mehrjährige Haftstrafe, hauptsächlich wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal 2005. Wegen dieser Tat wurde er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess um Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen. Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Verfahren zu tun.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. allerdings als Verdächtigen in Fall des Verschwindens des dreijährigen britischen Mädchens und ermittelt daher wegen Mordverdachts gegen ihn. Anklage erhob sie deshalb bislang nicht. B. hatte nach Angaben deutscher Ermittler früher zeitweise in Portugal gelebt. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. B. lebte früher außerdem auch in Braunschweig, deshalb ist die Justiz dort für ihn zuständig.
Maddie verschwand am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen bis heute jede Spur.
Andere Möglichkeiten der Einwirkung auf B. als die Führungsaufsicht hätten die Justizbehörden nach aktuellem Stand nicht, betonte Wolters. Er habe seine Strafe nun vollständig verbüßt. "Solange es keinen anderen Haftbefehl gibt, und den gibt es im Moment nicht, ist er ein freier Mann und kann machen, was er will."
P.Vogel--VB