-
Zverev hadert nach Turin-Aus: "Unglaublich unbefriedigend"
-
Tah erstmals DFB-Kapitän: "Eine Riesenehre"
-
Karl nach Debüt-Doppelpack: "Perfekt gelaufen"
-
Nagelsmann hofft auf Einsatz von Kimmich und Schlotterbeck
-
Trump will BBC wegen umstrittener Dokumentation auf bis zu fünf Milliarden Dollar verklagen
-
Strasser ärgert sich nach Niederlage
-
Aus bei den ATP Finals: Zverev scheitert an Auger-Aliassime
-
Woltemade verhindert Blamage: DFB-Team auf WM-Kurs
-
Kroatien löst WM-Ticket - Färöer gescheitert
-
Neun Treffer in Augsburg: Straubing dominiert weiter
-
Deutschlandtag: Junge Union fordert von Merz Machtwort an SPD in Rentenstreit
-
Epstein-Affäre: Trump veranlasst Ermittlungen gegen Bill Clinton
-
Billie Jean King Cup: Nach Lys-Patzer droht der Abstieg
-
Saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger als SPD-Landeschefin wiedergewählt
-
Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia
-
Debütant Karl trifft doppelt: U21 holt lockeren Pflichtsieg
-
Gericht in Norwegen erklärt drei Ölförderlizenzen für ungültig
-
Protest für den Amazonas: Indigene blockieren Zugang zur Weltklimakonferenz
-
Als "Tinder Schwindler" bekannter Betrüger aus georgischer Haft entlassen
-
Nagelsmann setzt auf Sané und Anton
-
Tor und Vorlage: Messi siegt mit Argentinien in Angola
-
Voller Terminkalender am 77. Geburtstag: Charles III. nimmt an seinem Ehrentag nicht frei
-
Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf
-
Billie Jean King Cup: Lys verpasst vorzeitigen Erfolg
-
Iraner beten wegen anhaltender Dürre gemeinsam für Regen
-
Nach Rollkur-Video: Kukuk bittet um Entschuldigung
-
Epstein-Affäre: Trump verlangt Ermittlungen gegen Bill Clinton und andere
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Pistorius prangert "Menschenverachtung" an
-
USA verkünden Militäreinsatz "Southern Spear" gegen "Narko-Terroristen"
-
Sinkende Pegel an Wasserkraftwerken: Tadschikistan und Kirgistan droht Energiekrise
-
Elektroschrott von Frankreich nach Afrika exportiert: Bewährungsstrafen
-
Kind in Brasilien jahrelang missbraucht: Lange Haft für Mann in München
-
Pizza mit Blauem Eisenhut: Lange Haft wegen versuchter Vergiftung von Ehefrau
-
Billie Jean King Cup: Seidel gewinnt Premierenmatch
-
Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
-
Indigene blockieren Eingang der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém
-
Zahnpflege: Deutsche putzen oft genug - aber nicht sauber genug
-
Bundestag beschließt: Zugang zu Schuldnerberatungen soll sichergestellt sein
-
Junge Union weiter gegen Rentenpaket der Regierung - Bas lehnt Änderungen ab
-
Diplomatische Spannungen zwischen Peking und Tokio wegen Taiwan
-
"Ein Desaster": Österreich bangt um Eiskanal in Innsbruck
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Bei Einreise festgenommener Komplize in Untersuchungshaft
-
Frankreichs Präsident Macron empfängt Selenskyj am Montag in Paris
-
Mann bedrängt Ariana Grande bei Filmpremiere in Singapur
-
Medienbericht: Schokoladenpreise könnten im nächsten Jahr weiter steigen
-
Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt
-
"Mehr Menschenverachtung ist kaum vorstellbar": Pistorius verurteilt russische Angriffe
-
Warken begrüßt Aufstockung von Darlehen für Pflegeversicherung
-
Weniger Medikamente für Hochbetagte: Regierung gegen Vorstoß von Drogenbeauftragtem
-
Tötungsdelikt in Bad Kleinen: Staatsanwaltschaft will Einweisung in Psychiatrie
Gericht: Kein Recht auf Sperrung von öffentlichem Gehweg auf Privatgrundstück
Ein Grundstückseigentümer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen über sein Grundstück verlaufenden Gehweg nicht absperren. Der Kläger sei nicht berechtigt, Passanten von der Nutzung des öffentlichen Gehwegs auszuschließen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Der Gehweg sei bereits seit Jahrzehnten Teil einer öffentlichen Straße. Das Eigentumsrecht des Klägers sei insoweit eingeschränkt, hieß es.
Der Mann hatte demnach bereits 2021 versucht, den Weg durch einen Zaun zu blockieren und war damit vor Gericht gescheitert. Anschließend widerrief er öffentlich in Lokalanzeiger und Tageszeitung die Nutzungserlaubnis, brachte Hinweistafeln an und forderte die Stadt auf, die Sperrung zu genehmigen. Als diese ablehnte, klagte er erneut.
Das Verwaltungsgericht stellte demnach fest, dass der Gehweg schon vor dem gesetzlichen Stichtag des 31. März 1948 öffentlich genutzt wurde und damit als öffentlicher Weg gilt. Ein älterer Bruder des Manns soll angegeben haben, dass sich bereits vor dem Zweiten Weltkrieg ein Gehweg vor dem Haus befunden habe. Das Haus auf dem Grundstück war um 1925 errichtet worden.
Zudem sei der Widerruf der Nutzungserlaubnis "treuwidrig", weil die Nutzung jahrzehntelang nicht in Frage gestellt worden sei, hieß es weiter. Auch überwiege das öffentliche Interesse, weil die Sperrung des Weges Gefahren für Passanten mit sich bringen würde. Hingegen sei der Bereich für den Kläger nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden. Darüber hätte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu entscheiden. Das Urteil fiel im August.
K.Hofmann--VB