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Berliner Gericht: Zurückweisungen nach Asylgesuch ohne Prüfung rechtswidrig
Das Berliner Verwaltungsgericht hat drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze ohne Dublin-Verfahren wehrten. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren beginnen und abschließen, mit dem der zuständige EU-Mitgliedsstaat festgestellt wird, erklärte das Gericht am Montag. Die Eilanträge der Somalier, zwei Männer und eine Frau, hatten damit größtenteils Erfolg.
Sie waren mit dem Zug aus Polen kommend nach Deutschland gekommen. Am 9. Mai kontrollierte sie die Bundespolizei am Bahnhof im brandenburgischen Frankfurt an der Oder. Die drei Menschen gaben an, dass sie Asyl beantragen wollten. Sie wurden aber noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete das damit, dass sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist seien.
Dagegen wandten sich die Somalier mit Eilanträgen. Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig. Da die drei Menschen ihren Wunsch nach Asyl ausgesprochen hätten, müsse ihnen der Grenzübertritt erlaubt werden - allerdings nicht unbedingt ohne Einschränkungen. Das Dublin-Verfahren könne an der Grenze oder im grenznahen Bereich stattfinden.
In einem solchen Verfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welcher Staat zuständig für das Asylverfahren ist. Meist ist es das europäische Land, in das die Betroffenen als erstes reisten. Eine Rolle spielen kann aber beispielsweise auch, ob schon enge Verwandte in einem EU-Staat leben.
Die Bundesregierung könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse, erklärte das Gericht. Sie könne die Zurückweisungen nicht auf eine Ausnahmeregelung stützen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei nicht dargelegt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen von Geflüchteten angeordnet. Das Vorgehen ist rechtlich umstritten. Dobrindt zufolge sind die verschärften Kontrollen nicht auf lange Dauer angelegt. Von den Zurückweisungen sind zudem besonders verletzliche Gruppen wie Kinder und Schwangere ausgenommen.
H.Kuenzler--VB